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Bürgerinformationssystem

Auszug - Funktion des Wasserwerks Felde in der Löschwasserversorgung  

Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 7
Gremium: Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
2019/000/0057 Funktion des Wasserwerks Felde in der Löschwasserversorgung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Aufgrund der Informationsvorlage wurde die Rolle des Wasserwerks des Amtes Achterwehr im Rahmen der Löschwasserversorgung im Wasserversorgungsbereich mit den anwesenden Wehrführern bzw. Feuerwehrmitgliedern der Gemeinden Achterwehr, Krummwisch und Quarnbek, den anwesenden Bürgermeistern und der Bürgermeisterin sowie der Verwaltung diskutiert. Dabei hat sich ergeben, dass das Versorgungsnetz bei Löschübungen bzw. auch bei Löscheinsätzen in bestimmten Gebieten keine ausreichende Löschwasserversorgung  sicherstellen kann. Insbesondere der Wehrführer der Gemeinde Krummwisch weist darauf hin, dass im dortigen Gemeindegebiet bekanntermaßen das öffentliche  Wasserversorgungsnetz aufgrund der Druckverhältnisse nur eingeschränkt für Löschwasserzwecke nutzbar ist.

In der Folge konnten diverse technische Fragen durch das  Ing.Büro Petersen und Partner, vertreten durch Frau Lehmann-Lübeck, geklärt werden. Die Hydranten können die jeweils angegebenen Leistungen erbringen, die Entnahme des Löschwassers ist jederzeit möglich, allerdings ist dadurch das Versorgungsnetz teilweise überlastet, es kommt zu nicht unerheblichen Druckschwankungen und es kann zu Störungsmeldungen im Wasserwerk und ggf. auch zu Rohrbrüchen kommen. Wesentlicher Punkt dabei ist aber, dass  die ausreichende Löschwasserversorgung nicht bzw. nicht ohne Einschränkungen für die Trinkwasserversorgung sichergestellt werden kann.

Da die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung nach dem Brandschutzgesetz Aufgabe der jeweiligen Gemeinde ist, sollte aus Sicht der Verwaltung zunächst gemeinschaftlich durch Gemeinden, gemeindliche Wehrführungen und Amt möglichst zeitnah ermittelt werden, welchen Löschwasserbedarf jede einzelne Gemeinde hat, welche Anforderungen brandschutztechnischer Art an die Löschwasserversorgung bestehen und welcher Teil hiervon über das Leitungsnetz des Wasserwerkes Felde überhaupt sichergestellt werden kann. Dadurch soll u.a. vermieden werden, dass durch übereilte Maßnahmen ggf. unnötige Kosten sowohl bei den Gemeinden als auch beim Amt Achterwehr als Träger des Wasserwerkes anfallen.

Daher wurde zwischen den anwesenden Bürgermeistern und der Bürgermeisterin einstimmig vereinbart, dass folgender Arbeitsauftrag an das Ing.Büro Petersen und Partner erteilt werden soll:

Eine Auswertung der Leistungen der vorhandenen Hydranten im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes des Amtes Achterwehr ist dahingehend  aufzustellen, dass zunächst das Leitungsnetz entsprechend der hydraulischen Abhängigkeiten in logische Abschnitte unterteilt wird. Innerhalb dieser Abschnitte sind dann die Hydranten an markanten Standorten hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit in Bezugnahme auf die Löschwasserversorgung zu prüfen. Hierzu werden die Wehrführungen gebeten, entsprechend wichtige Hydranten bzw. solche die bereits jetzt Auffälligkeiten aufweisen, kurzfristig dem Amt mitzuteilen.

 

Die schriftliche Veranlassung an die Wehrführungen per Mail vom 24.05.2019 die Löschwasserentnahmen mind. zwei Arbeitstage vorher beim Amt anzumelden behält Ihre Gültigkeit.; dies wird von den anwesenden Vertretern der Wehren als problemlos angesehen.