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Auszug - Widmung der Straße Neukoppel
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin berichtet, dass sie den Notartermin für die Beurkundung des Überlassungsvertrages, der vom Amt eingehend geprüft wurde, am 08.10.2019 hat
Herr Schlerff teilt mit, dass er sich als Anwohner der Neukoppel für befangen hält und sich somit beim Beschluss enthalten wird.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Achterwehr beschließt, die Straße „Neukoppel“, bestehend aus den Flurstücken 128 und 142, Flur 5, Gemarkung Hohenschulen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25. November 2003, zuletzt geändert durch LVO v. Ges. v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30, für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Gemeindevertretung beschließt ferner, die Straße „Neukoppel“ als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zuvor genannten Fassung einzustufen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 6
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 1