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Auszug - Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet "Schusterredder" Abwägungs- und Satzungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft: -siehe Anlage-. Das Ergebnis ist mitzuteilen.
2a. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der
Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan
Nr. 28 für das Gebiet „Schusterredder“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B), als Satzung.
3b. Die Begründung wird gebilligt.
3c. Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der
Plan mit Begründung und berichtigtem FNP während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der
Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan unter der Adresse
www.amt-achterwehr.de ins Internet eingestellt sowie über den Digitalen Atlas Nord
des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig