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Bürgerinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 30 "Hasselrade Ost" - Aufstellungsbeschluss-  

Sitzung der Gemeindevertretung Felde
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Felde Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Felde
Ort: Raiffeisenstraße 2a, 24242 Felde
2019/050/0163 B-Plan Nr. 30 "Hasselrade Ost"
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskutiert wird die Frage der tatsächlichen Kosten für die Eigentümer der zu erschließenden Grundstücke und die Einnahmeverpflichtung der Gemeinde, die letztlich zu der Ergänzung des nachstehenden Beschlusses führt.

 


Beschluss:
1.

Für das Gebiet Hasselrade Ost, begrenzt im Norden durch die Brandsbek, im Osten durch

den an die Hauskoppel anschließenden vorhandenen Knick, im Süden durch den Knick

zwischen der sogenannten „Hütte“ und der Senke sowie im Westen durch die

Randbebauung am Hasselrader Weg wird ein B-Plan aufgestellt (siehe anliegenden

Lageplan).

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines WA-Gebietes, von

Verkehrsflächen und Grünflächen

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro GRZwo, Flensburg, mit den

notwendigen natur- und artenschutzrechtlichen Planungen das Büro BFL GmbH, Kiel

beauftragt werden.

4.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer

Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt.

5.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen

Auswirkungen der Planung beim Amt Achterwehr unterrichten und sich innerhalb einer

bestimmten Frist zur Planung äußern. Die Frist dafür wird gesondert bekanntgegeben.

stattfindet.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a / § 13b BauGB

abgesehen.

6.

Mit den Vorteilhabenden ist vor Aufnahme weiterer Planungstätigkeiten ein

Kostenübernahmevertrag abzuschließen.

In diesem Rahmen muss geprüft werden, ob und inwieweit sich die Eigentümer der zu erschließenden Grundstücken neben den Kosten für die neue Straße auf ihren Grundstücken auch an den Erschließungskosten (Straßen, Gehwege, Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung pp) für die Hütte und die Hauskoppel zu beteiligen haben.

Die GV bittet das Amt, dazu eine fachliche Aussage zu treffen und dem Planungsausschuss zeitnah zur Beratung zuzuleiten. Dabei ist auch zu prüfen, ob und inwieweit eine Erschließungs- und Erschließungsbeitragssatzung für die Gemeinde hierzu vorher erforderlich ist.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig