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Auszug - B-Plan Nr. 30 "Hasselrade Ost" - Aufstellungsbeschluss-
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskutiert wird die Frage der tatsächlichen Kosten für die Eigentümer der zu erschließenden Grundstücke und die Einnahmeverpflichtung der Gemeinde, die letztlich zu der Ergänzung des nachstehenden Beschlusses führt.
Beschluss:
1.
Für das Gebiet Hasselrade Ost, begrenzt im Norden durch die Brandsbek, im Osten durch
den an die Hauskoppel anschließenden vorhandenen Knick, im Süden durch den Knick
zwischen der sogenannten „Hütte“ und der Senke sowie im Westen durch die
Randbebauung am Hasselrader Weg wird ein B-Plan aufgestellt (siehe anliegenden
Lageplan).
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines WA-Gebietes, von
Verkehrsflächen und Grünflächen
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro GRZwo, Flensburg, mit den
notwendigen natur- und artenschutzrechtlichen Planungen das Büro BFL GmbH, Kiel
beauftragt werden.
4.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt.
5.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung beim Amt Achterwehr unterrichten und sich innerhalb einer
bestimmten Frist zur Planung äußern. Die Frist dafür wird gesondert bekanntgegeben.
stattfindet.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a / § 13b BauGB
abgesehen.
6.
Mit den Vorteilhabenden ist vor Aufnahme weiterer Planungstätigkeiten ein
Kostenübernahmevertrag abzuschließen.
In diesem Rahmen muss geprüft werden, ob und inwieweit sich die Eigentümer der zu erschließenden Grundstücken neben den Kosten für die neue Straße auf ihren Grundstücken auch an den Erschließungskosten (Straßen, Gehwege, Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung pp) für die Hütte und die Hauskoppel zu beteiligen haben.
Die GV bittet das Amt, dazu eine fachliche Aussage zu treffen und dem Planungsausschuss zeitnah zur Beratung zuzuleiten. Dabei ist auch zu prüfen, ob und inwieweit eine Erschließungs- und Erschließungsbeitragssatzung für die Gemeinde hierzu vorher erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig