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Auszug - Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet "Brux-Nord" Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1.
Für das östlich der K 67, am nördlichen Rand des Ortsteils Brux gelegene Gebiet wird der Bebauungsplan Nr. 16 „Brux-Nord“ aufgestellt. Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebiets.
2.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie von der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
3.
Mit der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg beauftragt werden.
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Vor der Abstimmung verlässt GV Schneider wegen Befangenheit den Sitzungsraum.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen10
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0