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Auszug - 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung des Amtes Achterwehr vom 20.06.2007 (Abgabensatzung Abwasserbeseitigung)  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 12
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
2019/000/0077 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung des Amtes Achterwehr vom 20.06.2007 (Abgabensatzung Abwasserbeseitigung)
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auch zu diesem Punkt verweist der Kämmerer auf die entsprechende Sitzungsvorlage und erläutert ergänzend, dass in Abrechnung des Jahres 2018 ein erhebliches Defizit festgestellt wurde, welches grundsätzlich nach den Vorschriften des Kommunalaufgabengesetzes innerhalb von drei Jahren über den Gebührenhaushalt auszugleichen ist. Unter Berücksichtigung dieses Defizitausgleiches sowie den insgesamt weiter gestiegenen Kosten der Abwasserentsorgung ist nach der aktuellen Gebührenkalkulation eine neuerliche Anhebung sowohl der laufenden Abwassergebühr als auch der Grundgebühr erforderlich.

 

Auf Nachfrage erläutert der Kämmerer ergänzend, dass die Betriebsführung der Abwasserbeseitigung hinsichtlich der finanziellen Aspekte auf Grundlage des jährlich von der Gesellschafterversammlung zu beschließenden Wirtschaftsplanes erfolgt. Dieser sah und sieht neben größeren Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen auch laufend steigende Kosten vor, welche nur bedingt steuerbar sind. Beispielsweise sind allein für die Klärschlammbeseitigung die Kosten um fast das Dreifache angestiegen. Hinsichtlich des Defizits in 2018 räumt er ein, dass hier die seinerzeitigen Kalkulationsannahmen nicht eingetroffen sind, was dann zu einem erheblichen Defizit geführt hat. Auch vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Gebühren zukünftig laufend (jährlich) an die jeweiligen Entwicklungen anzupassen.

Abschließend weist er darauf hin, dass mit der kommenden Gebührenabrechnung ein Info-Schreiben mit einigen Erläuterungen zu den Kosten- und Gebührenentwicklungen verschickt werden soll.

 


Beschluss:

Dem Amtsausschuss des Amtes Achterwehr wird empfohlen, den anliegenden Entwurf einer 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung des Amtes Achterwehr vom 20.06.2007 zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Hinweis: Bei der Beschlussfassung waren die Ausschussmitglieder aus den Gemeinden Melsdorf und Ottendorf nicht stimmberechtigt.