Bürgerinformationssystem
Auszug - Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder
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Wortprotokoll |
Die bürgerlichen Ausschussmitglieder werden von der Vorsitzenden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.