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Auszug - Widmung der Straße "Baumwiese"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2019/126/0024 verwiesen. Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Ottendorf beschließt, die Straße „Baumwiese“, bestehend aus den Flurstücken 177, 195 & 209, Flur 4, Gemarkung Ottendorf, gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25. November 2003, zuletzt geändert durch Art. 20 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30, für den öffentlichen Verkehr
zu widmen.
Die Gemeindevertretung beschließt ferner, die Straße „Baumwiese“ als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25. November 2003 einzustufen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür.