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Auszug - Bebauungsplan Nr. 19 "Hofkoppel" Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird darüber gesprochen, dass man sich noch nicht im Vorgehen über die angrenzenden Fläche einig ist. Anschließend lässt Bürgermeister Schwanebeck abstimmen.
Beschluss:
Für das Grundstück der Hofkoppel des Dohrnschen Hofes /Rolfshörner Weg 10 nebst der Stellplatzflächen am Kindergarten und dem Tennisplatz wird der Bebauungsplan Nr. 19 „Hofkoppel“ (Umfang und Lage des Plangebietes ist aus anliegender Übersichtskarte ersichtlich) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Planungsziel ist es, unter Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) eine leicht verdichtete Bebauung mit kleineren Wohneinheiten in Reihen- und Doppelhäusern zu ermöglichen und Verkehrsflächen festzusetzen.
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Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
2
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür