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Auszug - Bebauungsplan Nr. 28 "Dorfstraße/Schusterredder" -1. Änderung- -Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
1a. Zum B-Plan Nr. 28 wird die 1. Änderung aufgestellt. Planungsziel ist es, durch Erweiterung des festgesetzten Baufensters eine größere Flexibilität hinsichtlich der Gebäudeplatzierung auf den zu bildenden Baugrundstücken zu gewähren.
1b. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden.
1c. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
1d. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
2a. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form gebilligt.
2b. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden/TÖB ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu geben; dabei ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird (vgl. § 13 Abs. 3 BauGB).
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür