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Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 28 "Dorfstraße/Schusterredder" -1. Änderung- -Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Felde
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Felde Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:42 Anlass: Sitzung
Raum: Aula Grundschule Felde
Ort: Dorfstraße 93, 24242 Felde
Zusatz: Die Sitzung findet in der Aula der Grundschule Felde, Dorfstraße 93 statt. Es wird darum gebeten einzeln und mit Mund-Nasenschutz die Sitzungsräumlichkeit zu betreten. Aufgrund der Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Zuhörerzahl möglich. Auchdieser Einlass erfolgt einzeln. Handdesinfektionsmittel steht am Eingang zur Verfügung. Zuhörer werden gebeten sich vorab unter bgm.felde@amt-achterwehr.de anzumelden. Alle Zuhörer haben sich am Eingang in die bereitliegende Liste einzutragen.
2020/050/0203 Bebauungsplan Nr. 28 "Dorfstraße/Schusterredder" -1. Änderung-
-Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


1a. Zum B-Plan Nr. 28 wird die 1. Änderung aufgestellt. Planungsziel ist es, durch Erweiterung des festgesetzten Baufensters eine größere Flexibilität hinsichtlich der Gebäudeplatzierung auf den zu bildenden Baugrundstücken zu gewähren.

1b. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden.

1c. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

1d. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

2a. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form gebilligt.

2b. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden/TÖB ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu geben; dabei ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird (vgl. § 13 Abs. 3 BauGB).

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür