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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)  

Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es wird darum gebeten, einzeln und mit Mund-Nasenschutz die Sitzungsräumlichkeit zu betreten. Aufgrund der Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Zuhörerzahl möglich; Anmeldungen werden unter Telefon 04340 409 032 entgegengenommen. Auch dieser Einlass erfolgt einzeln. Handdesinfektionsmittel steht am Eingang zur Verfügung. Alle Zuhörer haben sich am Eingang in die bereitliegende Liste einzutragen.
2020/000/0092 Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2020/000/0092 nebst Anlage verwiesen.

 

Der Kämmerer des Amtes Achterwehr, Herr Carstensen, ergänzt, dass sich die in der Beschlussvorlage angebenen Frist um 2 Jahre für die Einführung nach hinten verschoben hat. Diese Tatsache hat aber keinen direkten Einfluss auf die derzeitige Beschlusslage.Im Anschluss ergeht folgender

 


Beschluss:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, der ttp AG Steuerberatungsgesellschaft aus Neumünster, auf Basis des vorliegenden Angebotes vom 02.03.2020 den Auftrag zur Durchführung von Beratungsleistungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz zu erteilen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des ersten Nachtragshaushaltes 2020 bereitzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:  Einstimmig dafür.