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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2020/000/0092 nebst Anlage verwiesen.
Der Kämmerer des Amtes Achterwehr, Herr Carstensen, ergänzt, dass sich die in der Beschlussvorlage angebenen Frist um 2 Jahre für die Einführung nach hinten verschoben hat. Diese Tatsache hat aber keinen direkten Einfluss auf die derzeitige Beschlusslage.Im Anschluss ergeht folgender
Beschluss:
Dem Amtsausschuss wird empfohlen, der ttp AG Steuerberatungsgesellschaft aus Neumünster, auf Basis des vorliegenden Angebotes vom 02.03.2020 den Auftrag zur Durchführung von Beratungsleistungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz zu erteilen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des ersten Nachtragshaushaltes 2020 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür.