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Auszug - Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) vom 12.12.2019 - Auswirkungen für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Achterwehr
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es stehen 4 Punkte im Beschlussvorschlag:
1. Erhebung des Höchstbetrages gemäß §31 Abs. 1 KiTaG
- Der Ausschuss befürwortet diesen Punkt, da dies immer noch eine deutliche Entlastung der Eltern bedeutet (im U3-Bereich -34% bzw. 3,79 Euro pro Stunden, im Ü3-Bereich -18% bzw. 1,21 Euro pro Stunde)
2. Beibehaltung der aktuellen Öffnungs- und Betreuungszeiten
- Der Ausschuss befürwortet diesen Punkt, da das aktuelle Modell gut funktioniert und kein akuter Anpassungsbedarf besteht. Die KiTa-Leitung befürwortet diesen Punkt ebenfalls, da das Personal unverändert weiter geplant werden kann
3. Der Stellenplan soll an den Bedarf nach KiTaG angepasst werden
- Der Ausschuss befürwortet diesen Punkt, da der heutige Stellenplan schon mehr Stunden als vom KiTaG gefordert beinhaltet
4. Auftrag zur Erstellung einer neuen Satzung durch die Verwaltung
Der Ausschuss befürwortet diesen Punkt, da der neue Entwurf durch die Verwaltung erstellt werden muss.
Beschluss:
Die Beschlussempfehlung wird so wie von der Gemeinde Achterwehr formuliert vom Ausschuss verabschiedet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig