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Auszug - Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) vom 12.12.2019 - Auswirkungen für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Melsdorf  

Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 10.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 20 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Ausschussvorsitz unter bgm.melsdorf@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2020/104/0102 Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) vom 12.12.2019 - Auswirkungen für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Melsdorf
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Auch zu diesem TOP gibt es eine Beschlussvorlage, die geändert wird.

Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die enthaltenen Ziffern 2 – 4 beraten werden. Zunächst beschränkt sich die Beschlussfassung auf Ziffer 1.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Melsdorf beschließt:

1.  Die Elternbeiträge werden mit Wirkung ab dem 01.08.2020 in Höhe der in § 31 Absatz 1 KiTaG festgesetzten Höchstbeträge erhoben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen       einstimmig
Nein Stimmen 
Enthaltungen