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Auszug - 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010  

Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Quarnbek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Turnhalle Schule Strohbrück
Ort: Mönkbergseck 25-27, 24107 Quarnbek
Zusatz: Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind schriftlich oder per Mail unter bgm.quarnbek@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2020/130/0096-01 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/130/0096
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bock stellt dar, dass in der 5. Nachtragssatzung die Änderungen kurz aufgestellt und übersichtlich gestaltet wurden. Er stellt klar, dass die Gemeinde durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen und der damit verbundenen Satzungsänderung deutlich weniger Einnahmen erzielen wird. Es wird eine Ausschüttung vom Land geben, um diese Kosten (Einnahmeeinbußen) zu minimieren. In Welcher Höhe diese Ausschüttung der Gemeinde Quarnbek zufließen wird, kann derzeit aber nicht beziffert werden.

 

Gemeindevertreterin Niemann merkt an, dass ein Beschluss nur unter Vorbehalt getroffen werden kann, da der Kindergartenelternbeirat in solchen Angelegenheiten zuvor angehört werden muss und dies bis dato noch nicht erfolgt ist.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt vorbehaltlich der Anhörung des Kindergartenelternbeirates der Gemeinde Quarnbek den als Anlage beigefügten Entwurf einer 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 in der vorgelegten Fassung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  11
Nein Stimmen    0
Enthaltungen    0