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Auszug - 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bock stellt dar, dass in der 5. Nachtragssatzung die Änderungen kurz aufgestellt und übersichtlich gestaltet wurden. Er stellt klar, dass die Gemeinde durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen und der damit verbundenen Satzungsänderung deutlich weniger Einnahmen erzielen wird. Es wird eine Ausschüttung vom Land geben, um diese Kosten (Einnahmeeinbußen) zu minimieren. In Welcher Höhe diese Ausschüttung der Gemeinde Quarnbek zufließen wird, kann derzeit aber nicht beziffert werden.
Gemeindevertreterin Niemann merkt an, dass ein Beschluss nur unter Vorbehalt getroffen werden kann, da der Kindergartenelternbeirat in solchen Angelegenheiten zuvor angehört werden muss und dies bis dato noch nicht erfolgt ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt vorbehaltlich der Anhörung des Kindergartenelternbeirates der Gemeinde Quarnbek den als Anlage beigefügten Entwurf einer 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 11
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0