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Bürgerinformationssystem

Auszug - Festlegung von Grundlagen für Investoren im Bereich des B-24  

Sitzung der Gemeindevertretung Felde
TOP: Ö 17.2
Gremium: Gemeindevertretung Felde Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Aula Grundschule Felde
Ort: Dorfstraße 93, 24242 Felde
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Ausschussvorsitz unter bgm.felde@amt-achterwehr.de zu reservieren.
 
Wortprotokoll

GV Engel berichtet über die Beratung im PBU-Ausschuss. An der dort gefertigten Beschlussvorlage werden im Rahmen der Aussprache noch einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, so dass folgender Beschluss erfolgt:

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Es soll vom Amt ein Exposé erstellt werden; dieses dient als Grundlage für Bewerbungen durch Investoren zur Realisierung eines Quartierskonzeptes im Bereich des B 24 (Hauskoppel) und Fläche „Hütte“.

Nach Bestätigung durch die Fraktionssprecher und der Bürgermeisterin soll das Exposé auf den Seiten des Amtes und der Gemeinde veröffentlicht werden.

 

 

Planerische Grundlagen

          Fläche B24 + leicht nach Norden + nach Möglichkeit Hütte (B 30; zeitlich früher)

          Erschließung durch Investor

          Maximal 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss oder ausgebautes Dachgeschoss

          Regenwasserkonzept für die Oberflächenentwässerung nach aktuellem Standard

          Stellplatzkonzept – evtl. mit Tiefgaragen

          Das Quartierskonzept soll neben der Wohnpflegeeinrichtung möglichst viele, dem Bedarf Felde entsprechende barrierearme/ -freie Wohnungen verschiedener Größen für Senioren, Familien und Singles realisieren.

          Die Gemeinde soll über ein Mitspracherecht bei der Belegung der Wohnungen verfügen.

 

Soziale, kulturelle und qualitative Grundlagen

 

1: Wohnen – es sollen entstehen:

 

          Mindestens 50 Mietwohneinheiten für 1-2 Personenhaushalte, die vorrangig für Senioren zur Verfügung stehen sollen, zwischen 35 und 85 qm, Schwerpunkt 40-65 qm

          Barrierefreiheit soweit wie möglich, aber nicht „ um jeden Preis“

          Soziale Durchmischung, 20- max. 30 % sozialer (geförderter) Wohnraum

          Differenzierung der Niveaus, auch qualitativ hochwertige Wohnungen

          Zentrale Gemeinschaftsflächen, Außenräume für inoffizielle Begegnungen, Laubengänge, Innenhöfe, Freizeitflächen

          Gute fußläufige, barrierefreie Wege im Quartier, direkte Anbindung an das Dorfzentrum

          Betreuung möglich, Haunotrufe vorinstalliert

          Keine Gästewohnung

2 : Tagespflege (außerhalb des Quartiers)

 

          Wenn sich sowohl ein Investor als auch ein Betreiber findet, unbedingt realisieren!

3: Ambulante Pflege (Büroraum im Quartier)

 

          Präsenz eines ambulanten Pflegedienstes im neuen Quartier

4: Stationäre Pflege (im Quartier)

 

          Mit einer Wohn-Pflegegemeinschaft beginnen (10-12 Personen)

 

Quartiersarbeit (planungsbegleitend)

 

          Die Entwicklung eines seniorengerechten Mehrgenerationenquartiers ist kein Selbstgänger. Die vorhandenen und die aufzubauenden ehrenamtliche (Unterstützungsstrukturen) Strukturen benötigen hauptamtliche Unterstützung.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja Stimmen 11 
Nein Stimmen  0
Enthaltungen 0

 

Im Anschluss betritt GV Brockmann wieder den Sitzungsraum