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Auszug - Festlegung von Grundlagen für Investoren im Bereich des B-24
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Wortprotokoll |
GV Engel berichtet über die Beratung im PBU-Ausschuss. An der dort gefertigten Beschlussvorlage werden im Rahmen der Aussprache noch einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, so dass folgender Beschluss erfolgt:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Es soll vom Amt ein Exposé erstellt werden; dieses dient als Grundlage für Bewerbungen durch Investoren zur Realisierung eines Quartierskonzeptes im Bereich des B 24 (Hauskoppel) und Fläche „Hütte“.
Nach Bestätigung durch die Fraktionssprecher und der Bürgermeisterin soll das Exposé auf den Seiten des Amtes und der Gemeinde veröffentlicht werden.
Planerische Grundlagen
• Fläche B24 + leicht nach Norden + nach Möglichkeit Hütte (B 30; zeitlich früher)
• Erschließung durch Investor
• Maximal 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss oder ausgebautes Dachgeschoss
• Regenwasserkonzept für die Oberflächenentwässerung nach aktuellem Standard
• Stellplatzkonzept – evtl. mit Tiefgaragen
• Das Quartierskonzept soll neben der Wohnpflegeeinrichtung möglichst viele, dem Bedarf Felde entsprechende barrierearme/ -freie Wohnungen verschiedener Größen für Senioren, Familien und Singles realisieren.
• Die Gemeinde soll über ein Mitspracherecht bei der Belegung der Wohnungen verfügen.
Soziale, kulturelle und qualitative Grundlagen
1: Wohnen – es sollen entstehen:
• Mindestens 50 Mietwohneinheiten für 1-2 Personenhaushalte, die vorrangig für Senioren zur Verfügung stehen sollen, zwischen 35 und 85 qm, Schwerpunkt 40-65 qm
• Barrierefreiheit soweit wie möglich, aber nicht „ um jeden Preis“
• Soziale Durchmischung, 20- max. 30 % sozialer (geförderter) Wohnraum
• Differenzierung der Niveaus, auch qualitativ hochwertige Wohnungen
• Zentrale Gemeinschaftsflächen, Außenräume für inoffizielle Begegnungen, Laubengänge, Innenhöfe, Freizeitflächen
• Gute fußläufige, barrierefreie Wege im Quartier, direkte Anbindung an das Dorfzentrum
• Betreuung möglich, Haunotrufe vorinstalliert
• Keine Gästewohnung
2 : Tagespflege (außerhalb des Quartiers)
• Wenn sich sowohl ein Investor als auch ein Betreiber findet, unbedingt realisieren!
3: Ambulante Pflege (Büroraum im Quartier)
• Präsenz eines ambulanten Pflegedienstes im neuen Quartier
4: Stationäre Pflege (im Quartier)
• Mit einer Wohn-Pflegegemeinschaft beginnen (10-12 Personen)
Quartiersarbeit (planungsbegleitend)
• Die Entwicklung eines seniorengerechten Mehrgenerationenquartiers ist kein Selbstgänger. Die vorhandenen und die aufzubauenden ehrenamtliche (Unterstützungsstrukturen) Strukturen benötigen hauptamtliche Unterstützung.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 11
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0
Im Anschluss betritt GV Brockmann wieder den Sitzungsraum