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Auszug - Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 95n Gemeindeordnung  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 25.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2018/104/0001 Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 95n Gemeindeordnung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ein entsprechende Beschlussvorlage wurde mit den Einladungen versandt.

Herr Carstensen erläutert: In der Summe sei der Haushaltsabschluss für die Gemeinde sehr positiv ausgefallen.

Es sei eine Verbesserung im Ergebnis um ca. 1,7 Mio. € gegeben. Hierzu verweist er auf die Seiten 43 bis  46 im Lagebericht. In den dortigen Aufzählungen nicht enthalten sind Verkäufe von Grundstücken im interkommunalen Gewerbegebiet Rotenhof. Der Grund für die Nichtaufnahme dieser Erträge läge darin, dass einige Investitionskosten für die Bauausführungen direkt aus den Erträgen der Grundstücksverkäufe zu begleichen seien. Er sei sicher, dass sich bei der späteren Gesamtabrechnung dieser Maßnahme keine Unsicherheiten für die Haushaltsmittel der Gemeinde ergeben.

 

Hinsichtlich der Genehmigung der Haushaltsüberschreitung führt Herr Carstensen aus:

In der Summe belaufen sich die Überschreitungen auf knapp unter 1,3 Mio. €.

Hiervon sei jedoch über 1 Mio. € allein durch die Ergebnisverwendung 2016 und durch die Zuführung zur Finanzausgleichsrücklage begründet.

 

Weitere fast 66.000 € seien aufgrund einer Zweckumlage „Schulträgerschaft des Amtes“

beinhaltet. Weitere wesentliche Kosten seien für eine unabwendbare Dachreparatur am Schulgebäude und für die Personalbereitstellung im Kindergarten durch externe Mitarbeiter entstanden. Den Kosten für externe Kindergartenmitarbeiter stehen aber entsprechende Einsparungen bei den Personalkosten für nichtbesetzte Planstellen gegenüber. Nachdem er den Jahresabschluss vorgestellt hat, fragt Herr Carstensen, ob weitere Erläuterungen gewünscht werden.

Herr Berke fragt hinsichtlich der ausgewiesenen liquiden Mittel, ob diese für die genannte Verschiebung der Investitionen (wegen Bauverzögerung auf 2018 verschoben) benötigt wurden. Weiterhin stellt er die Frage, wie die Ergebnisrücklage bzw. die allgemeine Rücklage zueinander zu bewerten seien.

Für die Beantwortung dieser Fragen führt Herr Carstensen umfassend Grundsätzliches zur Doppik und den Bewertungen von Aktiva und Passiva aus.

Grundsätzlich hat die Gemeinde keine liquiden Mittel sondern nur Forderungen gegen das Amt, da diese Mittel in der Amtskasse liegen. Die Forderungen betragen ca. 2,9 Mio. €.

Zu den Rücklagen wird ausgeführt, dass diese (anders als im früheren kameralistischen System) keine Rücklagen im Sinne von vorhandenem Geld für besondere Maßnahmen sind. Letztlich stellen sie ein Rechenergebnis aus der Bilanz dar.

Hier wird auf der Passivseite aufgeführt, welche Fremdfinanzierungen vorliegen. Die Differenz zur Endsumme (ergibt sich aus dem Rechenergebnis der Aktiva) ist dann als Rücklage auszuweisen.

Die Ergebnisrücklage darf max. 33% der allgemeinen Rücklage betragen, insofern sind dann die Jahresüberschüsse bzw. -defizite auf diese Posten zu verbuchen.

Der Ausschussvorsitzende fragt nach, ob die Summe aus allgemeiner Rücklage und Ergebnisrücklage als Eigenkapital zu betrachten sei und hieraus eine Eigenkapitalquote der Gemeinde für Finanzierungen oder Vergleiche mit anderen Kommunen herangezogen werden könne. Hierzu wird durch Herrn Carstensen (zusammenfassend) geantwortet, dass dieses nur bedingt möglich sei. Bei Finanzierungen für die Gemeinde wird seitens der Banken bislang nicht auf eine Eigenkapitalquote geschaut. Ein Vergleich mit anderen Kommunen sei wegen unterschiedlicher Sachlagen eher schwierig.

Im Übrigen könne man feststellen, dass Melsdorf innerhalb des Amtsbereiches eine hervorragende Finanzausstattung besitzt.

Hinsichtlich der Sonderposten gibt es (durch die o.g. Tätigkeiten im Bereich der Investitionen für das interkommunale Gewerbegebiet) derzeit lediglich eine Momentabbildung, die sich in der weiteren Abwicklung (einhergehend mit den Veränderungen der Fremdfinanzierungen) in den Folgejahren verändern wird.

Auf die Frage, ob es sinnvoll sei, bei der derzeitigen Finanzlage, die vorhandenen teilweise mit 3,5% bis 4,5% vorhandenen Kredite vorzeitig zurückzuzahlen, antwortet Herr Carstensen, dass der eine Kredit bereits in absehbarer Zeit getilgt sein werde und der zweite Kredit erst nach Ablauf einer 10-jährigen Laufzeit im Jahr 2020 ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden könne. Insofern stelle sich die Fragestellung aktuell nicht.

 

Im Anschluss ergeht der folgende Beschluss.

 


Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 1.250.804,04 Euro werden genehmigt.

b)Der Jahresabschluss 2017 wird in der vorgelegten Fassung unverändert be-schlossen.

c)Der Ergebnisüberschuss 2017 in Höhe von 2.068.265,54 Euro ist mit einem Betrag von 1.421.266,23 Euro der Ergebnisrücklage und mit einem Betrag von 646.999,31 Euro der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig