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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 95n Gemeindeordnung  

Sitzung des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Westensee
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Westesee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Bürgermeister unter carl.westensee@t-online.de zu reservieren.
2020/171/0049 Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 95n Gemeindeordnung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Bitte der Ausschussvorsitzenden trägt der Kämmerer des Amtes, Herr Carstensen, die wesentlichen Eckwerte des gemeindlichen Jahresabschlusses 2019 vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Ergänzend weist er darauf hin, dass der vorliegende Abschluss den insgesamt günstigen Rahmenbedingungen des Vorjahres geschuldet ist, welche sich insbesondere durch Steuereinnahmen der öffentlichen Hand auf Rekordniveau ausgezeichnet haben. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Konjunkturschwächungen sowie der Wirtschaftsförderungsprogramme von Bund und Land in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie muss davon ausgegangen werden, dass sich die finanzielle Situation der Kommunen und damit auch der Gemeinde Westensee sowohl im laufenden als auch den kommenden Jahren deutlich angespannter darstellen wird.

 

Hinsichtlich der Möglichkeiten zur Belegprüfung erläutert Herr Carstensen, dass seit rund 2 Jahren die eingehenden Rechnungen beim Amt unmittelbar gescannt und danach rein digital weiter bearbeitet werden. Insofern kann auch eine Prüfung dieser Belege nur unter Nutzung der Finanzsoftware erfolgen. Im Vergleich zu anderen, in der Privatwirtschaft verbreiteten Buchhaltungssoftwaren stellt sich eine solche Einzelbelegprüfung in der derzeit vorhandenen Software des Amtes etwas komplizierter und damit auch aufwendiger dar. Dies ist u.a. dem Umstand geschuldet, dass die Software in ihrer Grundstruktur bereits älter ist und aus einer Zeit stammt, als die rein digitale Datenverarbeitung noch in der Entwicklung steckte. Das Amt bereitet sich jedoch bereits auf die Umstellung auf eine neue Finanzsoftware in den kommenden Jahren vor. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass eine solche Software in der Kommunalverwaltung nicht nur der Buchhaltung dient, sondern auch andere Aufgabenbereiche, wie beispielsweise Steuerveranlagung, Gebührenabrechnungen usw. abdecken muss, was einen erheblichen Umstellungs- und Schulungsaufwand bedeutet.

 

Herr Thormählen erklärt in diesem Zusammenhang, dass er aufgrund dieser „eingeschränkten“ Möglichkeit der Belegprüfung gegen den Beschlussvorschlag stimmen wird.

 

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 266.531,08 Euro werden genehmigt.

b) Der Jahresabschluss 2019 wird in der vorgelegten Fassung unverändert beschlossen.

c) Der Ergebnisüberschuss 2019 in Höhe von 31.864,58 Euro ist der Ergebnisrücklage

 zuzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  4
Nein Stimmen  1
Enthaltungen   0