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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/000/0114-01  

Betreff: Neubau einer Amtsverwaltung - Beschlussempfehlung der AG "Amtsneubau" zur Beauftragung des Architekten mit der Erarbeitung eines neuen Vorentwurfes
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/000/0114
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Achterwehr
19.10.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, dass der Architekt Mengel mit der Erarbeitung eines neuen Vorentwurfs erst beauftragt werden soll, wenn der Ausschuss über die Eckwerte des Bauvorhabens auf der Grundlage der Beschlüsse des Finanz- und Bauausschusses, des Hauptausschusses sowie der Beschlussfassung der Gemeindevertretung Felde über die höchstzulässige Geschosszahl, Zulässigkeit eines zusätzlichen Staffelgeschosses und ggf. maximale Gebäudehöhe entschieden hat.

 

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Sachverhalt:

Aus den Empfehlungen der Ausschüsse ergeben sich Flächenreduzierungen, welche insgesamt im Vergleich zum bisherigen Vorentwurf eine nicht unerhebliche Reduzierung der voraussichtlichen Baukosten erwarten lassen. Daneben dürften auch konzeptionelle Änderungen (Staffelgeschoss, Sitzungssaal) zu Auswirkungen auf die Kosten führen. Um diese konkreter ermitteln zu können, bedarf es zunächst einer Umsetzung dieser neuen Vorgaben in einem weiteren Vorentwurf, für den dann eine neue Kostenschätzung vorgenommen wird. Auf Basis dieser neuen Kostenschätzung müssten dann die weiteren Beschlussfassungen der Amtsgremien erfolgen.

 

Da bereits für die neuerliche Entwurfsplanung von wesentlicher Bedeutung ist, welche Größe das zu planende Gebäude hinsichtlich der Höhe, Geschossigkeit und Zulässigkeit eines möglichen Staffelgeschosses haben kann (daraus ergeben sich unmittelbare Auswirkungen auf die erforderliche Grundfläche), bedarf es vor Aufnahme der entsprechende Planungen durch den Architekten einer entsprechenden richtungsweisenden Beschlussfassung in den maßgeblichen Gremien der Gemeinde Felde, da diese zu den o.g. Punkten im Rahmen der Bauleitplanung Festsetzungen treffen kann.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst aus der planerischen bzw. baulichen Umsetzung; die voraussichtlichen Kosten sind seitens der Architekten noch zu ermitteln

 

Anlage/n:

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