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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/104/0123  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 10, 3. Änderung "Dorfmitte Melsdorf"
Aufstellungsbeschluss und städtebaulicher Vertrag
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Melsdorf
04.11.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf ENTFÄLLT      
09.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

1.  

Für die Grundstücke Rotenhofer Weg 4 – 8  wird die dritte  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfmitte Melsdorf“ aufgestellt.

Planungsziel ist eine moderate Verdichtung  bzw. Erleichterung der Bebauung durch Anpassung von Baugrenzen, Wegfall der zwingenden Zweigeschossigkeit  und Berücksichtigung mittlerweile eingetretener Änderungen (Wegfall Denkmalschutz).

Lage und Umfang des Geltungsbereichs  sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro GRZwo, Flensburg  beauftragt

3.

Der Bebauungsplan wird  im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB  ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.  Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).

4. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB). Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit  über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

5.

Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Die Grundeigentümer möchten den Bestand auf den genannten Grundstücken baulich verdichten. Es bestehen keine städtebaulichen Bedenken, die Fläche ist im Gegenteil für eine innerörtliche Verdichtung gut geeignet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da die Kosten vom Grundeigentümer getragen werden, sind keine Auswirkungen zu erwarten..

 

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Anlage/n:

1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Städtebaulicher Vertrag (40 KB)