Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2020/104/0123
|
|
Beschlussvorschlag:
1.
Für die Grundstücke Rotenhofer Weg 4 – 8 wird die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfmitte Melsdorf“ aufgestellt.
Planungsziel ist eine moderate Verdichtung bzw. Erleichterung der Bebauung durch Anpassung von Baugrenzen, Wegfall der zwingenden Zweigeschossigkeit und Berücksichtigung mittlerweile eingetretener Änderungen (Wegfall Denkmalschutz).
Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.
2.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Büro GRZwo, Flensburg beauftragt
3.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt. Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB). Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
5.
Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die Grundeigentümer möchten den Bestand auf den genannten Grundstücken baulich verdichten. Es bestehen keine städtebaulichen Bedenken, die Fläche ist im Gegenteil für eine innerörtliche Verdichtung gut geeignet.
Finanzielle Auswirkungen:
Da die Kosten vom Grundeigentümer getragen werden, sind keine Auswirkungen zu erwarten..
Anlage/n:
1
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Städtebaulicher Vertrag (40 KB) |