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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/130/0114  

Betreff: Kreditaufnahme im Rahmen des Haushaltes 2020 zur Finanzierung der Baukosten für die Erweiterung der Grundschule Strohbrück
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Quarnbek Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Quarnbek Vorberatung

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen / die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister (o.V.i.A.) und den Vorsitzenden des Finanzausschusses gemeinsam zu ermächtigen, zur Finanzierung der (anteiligen) Baukosten für die Erweiterung der Grundschule Strohbrück einen Kredit in Höhe von 900.000,00 Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren, Zinsbindung entsprechend Laufzeit, Tilgung laufend in gleichbleibenden Raten, nach Anfrage bei mindestens 3 Kreditinstituten beim zinsgünstigsten Anbieter aufzunehmen.

 

 

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Sachverhalt:

Der Haushalt der Gemeinde Quarnbek für das Jahr 2020 sieht in der Fassung des 1. Nachtragshaushaltes zur Finanzierung der Baukosten für die Erweiterung der Grundschule Strohbrück eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 900.000 Euro vor.

 

Grundsätzlich würde die entsprechende Kreditaufnahme erst nach Abschluss und Abrechnung der gesamten Maßnahmen erfolgen, so dass auch erst zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Ermächtigung beschlossen werden müsste. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie und den sich daraus ggf. ergebenden globalen Wirtschaftsfolgen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich hieraus kurzfristig nicht unerhebliche Entwicklungen auf dem Zinsmarkt ergeben. Um bei etwaigen nachhaltigen Anstiegen beim Zinsniveau auch kurzfristig eine entsprechende Sicherung der Konditionen durch Abschluss eines entsprechenden Kreditvertrages vornehmen zu können, empfiehlt sich aktuell eine entsprechend frühzeitige Ermächtigung zur Aufnahmen durch die Gemeindegremien.

 

Vor dem Hintergrund, dass Angebote über Zinskonditionen nur tagesaktuell erstellt und mit einer Zuschlagsfrist von wenigen Stunden versehen werden, regt die Verwaltung in Fortsetzung der bewährten Praxis der jüngeren Vergangenheit an, die Bürgermeisterin (o.V.i.A.) gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Finanzausschusses zur abschließenden Aufnahme zu ermächtigen, so dass die Kämmerei nach Vorliegen der Angebote mit diesen kurzfristig eine abschließende Aufnahmeentscheidung abstimmen kann.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mit der tatsächlichen Kreditaufnahme sind Tilgungsleistungen in Höhe von ca. 30.000,00 € jährlich zzgl. Zinsen verbunden; die Höhe der Zinsen kann erst nach Abschluss des Kreditvertrages genau beziffert werden.

 

 

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Anlage/n:

Keine