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Vorlage - 2018/050/0028
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gerätewarte und der Jugendfeuerwehrwart der Freiwilligen Feuerwehr Felde nach Maßgabe der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in der Fassung vom 01.01.2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie ab dem 01.01.2019 erhalten.
Die Auszahlungen erfolgen jeweils am 01.04. und 01.10. eines Jahres zu gleichen Anteilen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Neufassung der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertreter vom 28.03.2018 wurden die Aufwandsentschädigung für den Wehrführer und den stellv. Wehrführer rückwirkend zum 01.01.2018 auf den Höchstsatz, so wie es die Entschädigungssatzung der Gemeinde Felde vorsieht, angehoben.
Vor diesem Hintergrund sollten auch die Entschädigungen der Gerätewarte und des Jugendfeuerwehrwartes zum 01.01.2019 angepasst werden. Die Höhe der Entschädigungen richtet sich nach den Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in der Fassung vom 01.01.2018.
Um eine dauerhafte Beschlusslage zu erzeugen, sollte die Gemeinde beschließen, dass auch die Gerätewarte und der Jugendfeuerwehrwart die Höchstsätze, die in der genannten Richtlinie festgelegt sind, erhalten.
Bei den Gerätewarten richten sich diese Höchstsätze gem. Richtlinie u.a. nach der Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge.
Die Höhe der Auslagenpauschale für Jugendfeuerwehrwarte soll gem. Richtlinie den Betrag von 47,00 € / Monat nicht übersteigen.
Gegenüberstellung Aufwandsentschädigungen „alt/neu“:
a) Gerätewarte (Anzahl 2):
Alt:
105,00 €/Monat = 1.260,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04.= 630,00 €; 01.10. = 630,00 €)
Neu:
149,00 €/Monat= 1.788,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04. = 894,00 €; 01.10. = 894,00 €)
b) Jugendfeuerwehrwart (Anzahl 1):
Alt:
43,00 € / Monat= 516,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04. = 258,00 €; 01.10. = 258,00 €)
Neu:
47,00 € / Monat= 564,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04. = 282,00 €; 01.10. = 282,00 €)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für Gerätewarte: Mehrkosten in Höhe von 528,00 € / Jahr
Kosten für Jugendfeuerwehrwart: Mehrkosten in Höhe von 48,00 € / Jahr
Anlage/n:
Keine.