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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2018/104/0028-01  

Betreff: Beteiligung an der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2018/104/0028
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Melsdorf Entscheidung
09.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Vorberatung

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Beschlussvorschlag:

Der GV wird empfohlen/ Die GV beschließt, die beabsichtigte Beteiligung an der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH gem. § 108 GO der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

STV:

 

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Sachverhalt:

Die GV hat bereits am 12.12.2018 die im Anhang befindliche Absichtserklärung zum Beitritt zur Klimaschutzagentur beschlossen. Diese wurde am 30.01.2019 an den Kreis – Fachbereich Regionalentwicklung, Bauen und Schule- gesandt.

 

Am 18. Februar 2020 wurde im Rahmen einer Infoveranstaltung des Kreises in der Amtsverwaltung Achterwehr von Herrn Dr. Kruse darauf hingewiesen, dass die Beteiligung an einer Gesellschaft nach § 108 Gemeindeordnung (GO) eines mehrstufigen Verfahrens bedarf. Dieses Verfahren konnte seitens der Gemeinde bislang nicht begonnen werden, da die Errichtung der Gesellschaft noch nicht erfolgt war und damit auch der Gesellschaftsvertrag der Gemeinde nicht im Wortlaut vorlag.

 

Nach Klärung offener Fragen beim Kreis, insbesondere zum Steuerrecht, wurde nunmehr die Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH durch notarielle Beurkundung am 01.10.2020 errichtet. Die Urkunde nebst Gesellschaftsvertrag ist dieser Vorlage angefügt.

 

Das erforderliche Verfahren gliedert sich wie folgt:

 

Schritt 1:

 

„Grundsatzbeschluss“ zur Beteiligung an der Gesellschaft mit Anzeige bei der Kommunalaufsicht des Kreises. Mit Eingang dieser Anzeige beginnt eine Frist von 6 Wochen zu laufen. Innerhalb dieser Frist darf die abschließende Entscheidung zur Beteiligung nicht getroffen werden. Bereits in dieser Anzeige ist darzustellen, dass die Beteiligung den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Hierfür wird auf den Inhalt der Absichtserklärung als auch den Inhalt des Gesellschaftsvertrages verwiesen. Insofern dürften danach die Voraussetzungen des § 102 GO erfüllt sein.

 

Schritt 2:

 

Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist kann der endgültige Beschluss zur Beteiligung an der Gesellschaft gefasst werden. Dieser ist der Kommunalaufsicht unverzüglich unter dem gemeindlichen Briefkopf mit Unterschrift der Bürgermeisterin anzuzeigen. Mit Eingang bei der Kommunalaufsicht läuft eine weitere Frist von 6 Wochen (Widerspruchsfrist für die Kommunalaufsicht). Da die Gesellschaft eine Gesellschaft des Kreises ist, darf man wohl davon ausgehen, dass diese Frist nicht ausgeschöpft wird. Vielmehr dürfte die Kommunalaufsicht frühzeitig signalisieren, dass die Beteiligung erfolgen kann.

 

Im Rahmen dieser Beschlussfassung sollte dann auch gleich entsprechend § 8 (1) Gesellschaftsvertrag ein/e Beauftragte/r als gemeindliche Vertretung in der Gesellschafterversammlung bestellt werden.

 

 

Schritt 3:

 

Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist bzw. Verzicht auf einen Widerspruch wird die Entscheidung der Gemeinde rechtswirksam.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Einmaliger Erwerb eines Anteils am Stammkapital von 1.000,00 €

Jährlicher Gesellschafterzuschuss von 2,00 € / Einwohner

 

 

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Anlage/n:

Absichtserklärung zum Beitritt zur Klimaschutzagentur 2019

Urkunde und Gesellschaftsvertrag der Klimaschutzagentur

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klimaschutzagentur Absichtserklärung 2019 (23 KB)    
Anlage 2 2 Klimaschutzagentur Gesellschaftsvertrag 2020 (899 KB)