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Vorlage - 2020/171/0063
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Beschlussvorschlag:
Der GV wird empfohlen die 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Die GV beschließt die 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorliegenden Fassung.
STV:
Sachverhalt:
Der Entwurf berücksichtigt die Feststellungen und Empfehlungen des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Rendsburg-Eckernförde im Rahmen der in 2019 stattgefundenen überörtlichen Prüfung. Danach ist die Pauschalentschädigung für Telefonkosten/ Fahrtkosten des Bürgermeisters mit mtl. 120 € mit getrennten Pauschalen auszuweisen. Im Rahmen der Stellungnahme der GV in der Sitzung am 09.07.2020 wurde eine entsprechende Aufteilung beschlossen, die in die Satzung aufgenommen wurde.
Ferner wurden weitere Entschädigungen im Feuerwehrbereich, die bislang „nur“ aufgrund entsprechender GV-Beschlüsse gezahlt wurden, nun auch in der Satzung aufgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine; es sind lediglich formale Anpassungen.
Anlage/n:
Entwurf 2. Änderungssatzung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2. Änd. Entschädigungssatzung (71 KB) |