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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/050/0280  

Betreff: Kreditaufnahme zur Finanzierung der Grunderwerbskosten für den Ankauf von Gewerbeflächen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
26.11.2020 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen / die Gemeindevertretung beschließt, die Bürgermeisterin (o.V.i.A.) und den Vorsitzenden des Finanzausschusses gemeinsam zu ermächtigen, zur Finanzierung der Grunderwerbskosten für den Ankauf von Gewerbeflächen Kredite entsprechend der nachstehenden Variante …… nach Anforderung von Angeboten bei mindestens 3 Kreditinstituten beim zinsgünstigsten Anbieter aufzunehmen.

 

Variante A: Kreditsumme: 910.000,00 Euro

Laufzeit: 5 Jahre

Zinsbindung:  wie Laufzeit

Tilgung: endfällig

 

Variane B:  Kreditsumme: 910.000,00 Euro

Laufzeit: 10 Jahre

Zinsbindung:  wie Laufzeit

Tilgung: endfällig

 

Variane C:  Kreditsumme: 500.000,00 Euro

Laufzeit: 5 Jahre

Zinsbindung:  wie Laufzeit

Tilgung: endfällig

und

Kreditsumme: 410.000,00 Euro

Laufzeit: 10 Jahre

Zinsbindung:  wie Laufzeit

Tilgung: endfällig

 

Variane D:  Kreditsumme: 500.000,00 Euro

Laufzeit: 5 Jahre

Zinsbindung:  wie Laufzeit

Tilgung: endfällig

und

Kreditsumme: 410.000,00 Euro

Laufzeit: 30 Jahre

Zinsbindung:  wie Laufzeit

Tilgung: laufende Tilgung entsprechend Laufzeit,

vierteljährliche Raten

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Felde hat in ihrer Sitzung am 05.11.2020 u.a. den Ankauf von Flächen für die zukünftige Ausweisung neuer Gewerbeflächen im Umfang von rund 11 ha beschlossen. Zur Finanzierung der erforderlichen Haushaltshaltmittel (tlw. HH-Rest aus 2019 und Mittel 2020) sind entsprechende Kreditaufnahmen in den Haushalten eingeplant und von der zuständigen Kommunalaufsicht genehmigt worden (Hinweis: Vorsorglich werden die erforderlichen HH-Mittel sowie die zur Finanzierung erforderlichen Kreditaufnahmen nochmals neu auch in den HH 2021 eingestellt, da vor dem Hintergrund des erforderlichen Beurkundungsverfahrens derzeit nicht gesichert ist, dass die Vertragsabwicklung und damit auch die erforderliche Kreditaufnahmen noch im Jahr 2020 erfolgen können).

 

Im Rahmen der o.g. Sitzung wurde ferner der Finanzausschuss ermächtigt, nach Vorlage von drei Angeboten über die Kreditlauflänge abschließend zu entscheiden. Für die Abforderung von Angeboten benötigt die Verwaltung jedoch schon der konkreten Vorgabe, mit welcher Laufzeit die Kredite versehen sein sollen. Auch dürfte die Vorlage von drei Angeboten problematisch werden, da nicht alle Kreditinstitute, die um Abgabe eines Angebotes gebeten werden, dies dann auch tatsächlich tun. Die entsprechenden Vorlagen des Amtes sehen daher auch (lediglich) vor, dass mindestens bei 3 Kreditinstituten Angebote abgefordert werden sollen. Schlussendlich ist auch eine Beschlussfassung durch den FA, wie jetzt vorgesehen, nicht durchführbar. Die Angebote werden jeweils vor dem Hintergrund der taggenauen Entwicklungen auf dem Finanzmarkt ermittelt und haben dann eine Gültigkeit von ca. 1-2 Stunden (im Regelfall bis ca. 13 Uhr). Es müsste dann also mittags eine formelle Sitzung des FA stattfinden.

Vor diesem Hintergrund wird daher empfohlen, die bisherige Beschlussfassung der Gemeindevertretung hinsichtlicht der (Vor-)Finanzierung der Grunderwerbskosten entsprechend der üblichen Praxis der Vorjahre dahingehend anzupassen, dass die abschließende Entscheidung auf die Bürgermeisterin und den Vorsitzenden des Finanzauschusses übertragen wird.

 

Hinsichtlich der Kreditkonditionen kommen aus Sicht der Verwaltung mehrere Varianten in Betracht; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass wesentliche Teile der erworbenen Flächen nach erfolgter Erschließung wieder veräußert werden sollen und auf diesem Wege die derzeitigen anteiligen Grunderwerbskosten zurückfließen. Neben unterschiedlichen Laufzeiten für die Gesamtsumme wäre daher auch denkbar, den Gesamtbetrag aufzuteilen (Aufteilungsverhältnis kann ggf. auch geändert werden) und die Kredite dann mit unterschiedlichen Laufzeiten zu versehen. Insbesondere bei Laufzeiten von mehr als 10 Jahren ist jedoch eine laufende Tilgung dringend zu empfehlen, da andernfalls das Rückzahlungsrisiko lediglich auf spätere Generationen verschoben wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund des weiterhin sehr geringen Zinsniveaus ist derzeit grundsätzlich bei den genannten Laufzeitvarianten mit Zinskonditionen von (tlw. deutlich) unterhalb von 1 % zu rechnen.

Sofern keine laufende Tilgung vorgesehen wird, ist durch entsprechende Ausweisungen und Darstellungen in den Haushalts- und Jahresabschlussunterlagen sicherzustellen, dass zu den entsprechenden Fälligkeiten die Tilgungsbeträge eingeplant und etwaige hierfür zu verwendende Kaufpreiserlöse auch angespart werden.

 

 

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Anlage/n:

Keine