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Vorlage - 2020/104/0131
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Melsdorf beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung der Kindertagesstätte Melsdorf vom 26.07.2011 in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt:
Nachdem sich die Gremien der Gemeinde bereits in der ersten Jahreshälfte mit ersten Änderungen am bestehenden Satzungsrecht für die gemeindliche Kindertageseinrichtung befasst hatten, wurde nunmehr mit Blick auf das abschließende Inkrafttreten der KiTa-Reform zum 01.01.2021 eine neuerliche Verwaltungsvorlage zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der SKSS der Gemeinde Melsdorf hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 01.12.2020 nach vorheriger Beteiligung des KiTa-Beirates mit der BV 2020/104/0128 (siehe Top 10) befasst und diese der Gemeindevertretung mit folgenden Konkretisierungen zur Beschlussfassung empfohlen:
Ziffer 4: Änderung der Regelbetreuungszeit auf 08.00 bis 14.00 Uhr ab dem 01.08.2021
Ziffer 5: Änderung der Nachmittagsbetreuung auf 14.00 bis 16.00 Uhr en Bloc ab dem 01.08.2021
Auf Basis dieser Beschlussempfehlung wurde der anliegende Entwurf einer entsprechenden Änderungssatzung erarbeitet und der Gemeindevertretung zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich erst aus der Gesamtbetrachtung aller Bestandteile der Kita-Reform und deren Wirkung in der Praxis; insofern sind die Auswirkungen für die Gemeinde derzeit nicht bezifferbar.
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Anlage/n:
4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 4. Nachtragssatzung Benutzung Melsdorf (255 KB) |