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Vorlage - 2020/028/0142
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.
STV:
Sachverhalt:
Die Regelungen zu § 2a – Sitzungen in Fällen höherer Gewalt- wurden auf Bitte von Frau Gellert als Vorsitzende des Finanzausschusses aufgenommen.
Die Änderungen in § 10 –Veröffentlichungen- resultieren aus der im Anhang ersichtlichen Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom 01.09.2020.
Danach entfällt in Abs. 1 der Hinweis im Bekanntmachungskasten des Amtes auf eine Veröffentlichung und Abs. 2 wurde neu aufgenommen. In Abs. 5 wurde für die Bauleitplanung die erforderliche separate Internetadresse angegeben. Die restlichen Regelungen sind unverändert.
Eine identische Hauptsatzungsänderung in Felde wurde bereits durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Bitte keine Abweichungen beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung-Entwurf
Änderung der Bekanntmachungsverordnung
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | 2. ÄnderungHaupsatzung (129 KB) | ||
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2 | BekVO 2020 (689 KB) |