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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/171/0052-01  

Betreff: Beteiligung an der SH Netz AG
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/171/0052
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Westensee Vorberatung
25.02.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Westensee (offen)   
Gemeindevertretung Westensee Entscheidung
04.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westensee (offen)   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Westensee macht von dem in § 17 des Konsortialvertrages eingeräumten Sonderkündigungsrecht zum 01.04.2021 keinen Gebrauch; die von der Gemeinde erworbenen Anteile an der SH Netz AG verbleiben damit weiterhin auf unbestimmte Zeit im Eigentum der Gemeinde.

Die Verwaltung wird gebeten, jeweils sechs Monate vor Ende der Laufzeit der Darlehen zur Finanzierung des Ankaufs der Anteile, erstmals wieder im Herbst 2022, den zuständigen Gremien der Gemeinde eine entsprechende Beschlussvorlage über einen etwaigen Verkauf von Anteilen vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Westensee hat im Jahr 2017 insgesamt 286 Anteile an der SH Netz AG erworben.

 

Die seinerzeitige Entscheidung für den Ankauf dieser Anteile erfolgte u.a. vor dem Hintergrund, dass ein Sonderkündigungsrecht zum 30.03.2021 unter Wahrung der vertraglich geregelten Kapitalgarantie (bei Rückgabe erhält die Gemeinde mindestens den geleisteten Kaufpreis) besteht; eine entsprechende Erklärung müsste grundsätzlich bis zum 15.03.2021 abgegeben werden. Unabhängig von diesem Sonderkündigungsrecht können die Anteile nach der Regelhaltefrist von fünf Jahren unter Berücksichtigung der Kapitalgarantie zurückgeben werden.

 

Das aktuelle Beteiligungsangebot sieht vor, dass eine Garantiedividende von 180,70 Euro je Anteil gezahlt wird; bezogen auf die 286 Anteil der Gemeinde Westensee sind dies jährlich 51.680,20 Euro brutto (nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Soli 43.501,81 Euro netto). Neben dieser Garantiedividende wird ein Sonderausgleich in Abhängigkeit des jährlichen Unternehmensergebnisses gezahlt. Für die Jahre 2017 bis 2019 ergaben sich für die Gemeinde Westensee hieraus weitere (Netto-)Einnahmen von 39.144,41 Euro.

Zur Finanzierung des seinerzeitigen Ankaufs der Anteile wurde im Jahr 2017 ein Darlehen in Höhe von 1.335.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,21 % aufgenommen, aus dem sich jährliche Zinslasten in Höhe von 2.803,52 Euro ergeben. Die Zinsen liegen damit deutlich unterhalb der vertraglich geregelten Garaniedividende

Im Saldo konnten dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde Westensee damit bislang in den Jahren 2017 bis 2019 rund 161.000 Euro an „Überschüssen“ aus dem Anteilserwerb an der SH Netz AG zugeführt werden.

 

Aufgrund der Konstellation, dass die Erträge aus der Garantiedividende die jährlichen Finanzierungsaufwendungen (deutlich) übersteigen, gleichzeitig aufgrund der bestehenden Kapitalgarantie ein Risiko für die Gemeinde, das durch den Anteilskauf eingesetzte Kapital zu verlieren, kaum bzw. nur in gleichem Umfang wie bei der seinerzeitigen Entscheidung für den Ankauf besteht, sind Gründe, die für eine Rückgabe von Anteilen sprechen, derzeit nicht ersichtlich, so dass eine Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes nicht sinnvoll erscheint..

 

Ergänzende Hinweise:

Mit dem aktuellen zweiten Nachtrag zum Beteiligungsangebot wird eine neuerliche Sonderkündigungsmöglichkeit zum 01.04.2024 eingeräumt; diese ist jedoch nur dann von Bedeutung, wenn nicht bereits die Mindesthaltefrist von fünf Jahren erfüllt ist. Dieses neue Sonderkündigungsrecht steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gewährten Kapitalgarantie, welche zur Angleichung an die Regulierungsperioden im Strom- und Gasbereich zunächst nur für weitere drei Jahre ausgesprochen wurde. Zukünftig wird angestrebt, die Jahre der Kapitalgarantien und der Neubestimmung des Grundkaufpreises künftig an die Regulierungsperiode Strom anzugleichen, welche in der Regel fünf Jahre beträgt.

 

Bei Rückgabe von Anteilen der Gemeinde sieht das aktuelle Beteiligungsangebot gewisse Sperrfristen für einen neuerlichen Ankauf vor. Diese Sperrfristen betragen 2 Jahre bei einer nur teilweisen Rückgabe der zuvor erworbenen Anteile sowie fünf Jahre bei einer vollständigen Rückgabe der zuvor erworbenen Anteile.

 

Voraussetzung für den Erwerb bzw. das weitere „Halten“ der Anteile ist das Bestehen eines geltenden Wegenutzungsvertrages in den Bereichen Strom und/oder Gas mit der SH Netz AG. Wird ein solcher mit einem anderen Netzbetreiber abgeschlossen, besteht nach den Regelungen des Beteiligungsangebotes eine Veräußerungspflicht, für die jedoch ebenfalls grundsätzlich die Kapitalgarantie gilt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausgehend von der Garantiedividende in Höhe von jährlich 43.501,81 Euro netto und einer weiteren Kreditfinanzierung des Kaufpreises in voller Höhe ist von einem jährlichen „Überschuss“ in Höhe von rd. 40.000 Euro auszugehen.

 

 

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Anlage/n:

Beteiligungsangebot SH Netz AG 2016

Beteiligungsangebot SH Netz AG 2. Nachtrag 2020

Beitrittserklärung zum Konsortialvertrag 2. Nachtrag 2020

Aktienkauf und Hinweise 2. Nachtrag 2020

Schreiben Treuhänder iS Kapitalgarantie 2024 vom 08-12-2020

Schreiben Treuhänder iS Kapitalgarantie 2024 vom 08-12-2020 - Anlage

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beteiligungsangebot SH Netz AG 2016 (3490 KB)    
Anlage 2 2 Beteiligungsangebot SH Netz AG 2. Nachtrag 2020 (6738 KB)    
Anlage 3 3 Beitrittserklärung zum Konsortialvertrag 2. Nachtrag 2020 (534 KB)    
Anlage 4 4 Aktienkauf und Hinweise 2. Nachtrag 2020 (69 KB)    
Anlage 5 5 Schreiben Treuhänder iS Kapitalgarantie 2024 vom 08-12-2020 (1012 KB)    
Anlage 6 6 Schreiben Treuhänder iS Kapitalgarantie 2024 vom 08-12-2020 - Anlage (3185 KB)