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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/000/0132  

Betreff: Neubau einer Amtsverwaltung - Prioritäten des Bauherrn
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss des Amtes Achterwehr
15.02.2021 
Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr
18.03.2021 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt / Der Amtsausschuss beschließt

 

  1. Der Kostenrahmen für die Planung und Errichtung des neuen Amtsgebäudes beträgt unverändert 5 Mio. €.

 

  1. Die Planung hat im vorgegebenen Rahmen die Prioritäten des Bauherrn in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen:

a)      Funktionalität für Nutzer des Gebäudes (Verwaltung und Kunden)

b)      Ressourcenschonung und Umweltschutz

c)      Funktionalität der Außenanlagen.

Das Gebäude soll sich harmonisch in die Umgebung einpassen, die architektonische Gestaltung ist demgegenüber nachrangig.

 

  1. Toilettenanlagen, Waschräume, Flure sind auf das unabdingbare Minimum zu reduzieren, nicht nutzbare Flächen sind zu vermeiden.

 

 

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Sachverhalt:

Der bisher vorgelegte Vorentwurf des Architekten enthält in großem Maße Flächen und Räume, die aus Sicht des Bauherren zu einer nicht vertretbaren Überschreitung des von der Verwaltung vorgegebenen Kostenrahmens geführt haben. Es soll ein zweckmäßiges, auch in der späteren Unterhaltung kostengünstiges Gebäude errichtet werden.

 

Die weiteren Planungen haben sich an den beschlossenen Vorgaben zu orientieren.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine, lediglich planungsseitig zu berücksichtigende organisatorische Erfordernisse.

 

 

Anlage/n:

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