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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/000/0142  

Betreff: Neubau einer Amtsverwaltung - Einrichtung einer baubegleitenden Arbeitsgruppe des Amtsausschusses (Bauherr)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Achterwehr
18.03.2021 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr abgelehnt   

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.05.2020 zu TOP 12.3 b) Ziffern 2 u. 3 beschlossen, dass zur Vorbereitung weitere Beschlussfassungen des FiBauA/  AmtsA eine Arbeitsgruppe gebildet wird.

 

Dieser Beschluss wird wie folgt geändert/ ergänzt:

  1. Der Arbeitsgruppe gehören zusätzlich die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Sabine Sager, und ein Vertreter des Personalrats an.
  2. Die Amtsverwaltung wird in der Arbeitsgruppe durch den Amtsdirektor vertreten.

 

Die Arbeitsgruppe kann bei Bedarf weitere Personen beteiligen. Die Amtsvorsteherin vertritt die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe gegenüber allen am Bau beteiligten Personen und ist Ansprechpartnerin des Architekten und der Planer. 

 

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Sachverhalt:

Die bisherige Arbeitsform einer Arbeitsgruppe (des Finanz- und Bauausschusses) hat sich bewährt. Bei der Umsetzung der Arbeitsergebnisse hat sich gezeigt, dass über den Arbeitsbereich dieses Ausschusses hinaus weitere Belange des Bauherren bei der Umsetzung des Bauvorhabens zu berücksichtigen sind.

Bei der Fortführung der Arbeitsgruppe soll die Zusammensetzung diesen Erfordernissen angepasst werden. Die Vorsitzende des Hauptausschusses und der Vorsitzende des Personalrats sollen daher teilnehmen.

 

Für die Verwaltung hat bisher der Abteilungsleiter Finanzen an der AG teilgenommen. Leider kann diese Arbeit nicht fortgesetzt werden, da unvorhersehbare Personalveränderungen dessen Arbeitskraft in starkem Maße binden.

 

Themenbezogen kann die AG weitere Personen hinzuziehen.

 

Die Arbeitsgruppe wird ihre Entscheidungen ausschließlich auf der Basis der im Amtsausschuss getroffenen Beschlüsse treffen und diesem regelmäßig berichten.

 

Kontakte zum Architekten und ggf. zu erteilende Aufträge an diesen werden ausschließlich durch die Amtsvorsteherin erfolgen. Dies gilt auch für zeichnerische Darstellungen oder andere Informationen, die für Dritte interessant erscheinen mögen.  

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Protokollauszug zur TOP 12.3 der Sitzung vom 26.05.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 200526 Beschluss AmtsA ArbG (125 KB)