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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/000/0146  

Betreff: Neubau Flüchtlings-/Obdachlosenunterkunft in Jägerslust
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
15.03.2021 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr verwiesen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung von ca. 440.000,00 werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussalternative 1:

Der Architekt wird beauftragt, zusammen mit der Amtsverwaltung den Entwurf zu überarbeiten mit der Zielrichtung einer deutlichen Kostenersparnis unter Erhalt der zur Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen notwendigen Rahmenbedingungen.

 

Durch Aufwertung des energetischen Standards auf KFW 55 sollen Zuwendungsmittel eingeworben werden, um einen Teil der Mehrkosten zu kompensieren. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die Aufträge zu erteilen, die notwendig sind, um die KFW 55-Förderung zu erhalten.

 

Beschlussalternative 2:

Die Mehrkosten werden genehmigt.

Durch Aufwertung des energetischen Standards auf KFW 55 sollen Zuwendungsmittel eingeworben werden, um einen Teil der Mehrkosten zu kompensieren.

Der Architekt bleibt aufgerufen, die Wirtschaftlichkeit des Projekts auch weiterhin im Auge zu behalten. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die Aufträge zu erteilen, die notwendig sind, um die KFW 55-Förderung zu erhalten.

 

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Sachverhalt:

Ausgehend von einer ersten groben Schätzung der Baukosten durch das Amt von einer Mio. € wurden diese durch Arch. Schwarzbold-Lentz überprüft und unter Anwendung von Baukosten auf die Bruttogrundrissfläche mit 1,023 € einschl. Honorare der Sonderfachleute auch bestätigt. Nach dieser Schätzung haben sich in den Sitzungen des Finanz- und Bauausschusses/ der gebildeten Arbeitsgruppe Änderungen in Ausstattung, Qualität und Baukörper ergeben, die der Anlage zu entnehmen sind. Zusätzlich hat es allgemeine Baukostensteigerungen gegeben.  Daraus resultieren Mehrkosten im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung des Architekten von ca. 300.000,00 €, hinzukommen aber auch noch die Kosten der Sonderfachleute in Höhe von ca. 140.000,00, so dass sich nunmehr Mehrkosten in Höhe von ca. 440.000,00 € ergeben.

 

Die Mehrkosten sind zu erörtern. Bei Beschluss der Alternative 1 ist darauf hinzuweisen, dass der Umplanungsprozess mit zeitlichen Verzögerungen verbunden sein wird. Darüber hinaus können weitere Planungskosten entstehen. Wie der Anlage zu entnehmen ist, sieht der Architekt aber nur realistische Einsparungsmöglichkeiten, wenn der Baukörper verkleinert wird. Eine Verkleinerung führt ggfs. dazu, dass eigentlich zur Kündigung anstehende angemietete Objekte u.U. weiter oder länger angemietet bleiben müssen. 

Mit der Aufwertung auf KFW 55 Standard ist die Hoffnung verbunden, in der Gesamtsumme ca. 100.000,00 € durch Zuschüsse einsparen zu können. Der jetzt geplante Standard ist bereits so hoch, dass eine weitere Aufwertung mit begrenztem finanziellen Aufwand möglich erscheint. Ein noch höherer Standard erfordert dagegen weitere und entsprechend kostenträchtige Maßnahmen und wird derzeit nicht als sinnvoll angesehen. Die Aufwertung auf KFW 55 Standard wird in beiden Varianten als sinnvoll angesehen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig vom Beschluss bis zu 440.000,00 €

 

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Anlage/n:

2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme zu unseren Kostenaufstellungen (179 KB)    
Anlage 2 2 Erläuterungen KFW (509 KB)