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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/028/0157  

Betreff: Weiteres Verfahren in Sachen Wegenutzungsverträge
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
29.04.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Bredenbek beschließt, die laufenden Verfahren in Bezug auf die neu abzuschließenden Wegenutzungsverträge Gas / Strom mit der GeKom zu beenden.

Die Verfahren sollen nun mit der Kanzlei von Herrn RA Dr. Templin aus Berlin weiter fortgesetzt werden.

Die Gemeinde nimmt das anliegende Angebot von Herrn RA Dr. Templin an und erteilt Ihm das Mandat.

Das Amt wird gebeten, einen entsprechenden Vertrag vorzubereiten und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

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Sachverhalt:

Seit geraumer Zeit beschäftigt uns das Thema Wegenutzungsverträge Gas & Strom für die amtsangehörigen Gemeinden.

 

In den einzelnen Gemeinden wurden in den Monaten März bis Juni 2017 Beschlüsse gefasst, dass ein neues Verfahren – unter Zuhilfenahme der GeKom – in die Wege geleitet werden soll. Diese Beschlüsse wurden auch allesamt umgesetzt.

 

Die GeKom hat dieses schwierige und sehr formalisierte Verfahren bis dato begleitet. Auf Grund der enorm gestiegenen rechtlichen Ansprüchen, welche sich aus der derzeitigen Rechtsprechung ergeben, sieht sich die GeKom nicht mehr in der Lage, die Gemeinden rechtssicher zu betreuen.

 

Die GeKom hat diesbezüglich an Herrn RA Dr. Templin aus Berlin verwiesen, welcher wohl der derzeit führende Experte in Sachen Wegenutzungsverträge ist.

 

Zwischenzeitlich wurde auch schon der Kontakt mit der Kanzlei von Herrn RA Dr. Templin hergestellt. Herr Dr. Templin hätte noch Kapazitäten frei und wäre auch gewillt, die amtsangehörigen Gemeinden bei der Durchführung der Neuabschlüsse der Wegenutzungsverträge zu beraten und zu vertreten.

 

Als Anlage habe ich zum einen die letzte Mail und zum anderen das Angebot von Herr Dr. Templin beigefügt.

Grundlegend abweichend von der ursprünglichen Beauftragung der GeKom gibt es bei dem Angebot von Herrn RA Dr. Templin keinerlei Pauschalen oder sonstigen Begrenzungen, was die Vergütung angeht. Das kann (muss aber nicht) auch sehr teuer werden.

 

Nach Rücksprache mit Herrn AD Brand und Herrn Jöhnk wird seitens des Amtes aber keine Alternative zu Dr. Templin gesehen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Können derzeit noch nicht genau ermittelt werden

 

 

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Anlage/n:

- Angebot RA Dr. Templin

- Email RA Dr. Templin

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Angebot_Amt Achterwehr (572 KB)    
Anlage 2 2 Email RA Dr. Templin (186 KB)