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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/126/0071  

Betreff: 1. Änderung des Vertrages über die Förderung der institutionellen Tagespflege in der Gemeinde Ottendorf vom 18.04.2018 - Anpassungen auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) vom 12.12.2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ottendorf Entscheidung
15.04.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Ottendorf ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Ottendorf Vorberatung

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen / die Gemeindevertretung beschließt, dem Abschluss eines 1. Änderungsvertrages zum Vertrag über die Förderung der institutionellen Tagespflege in der Gemeinde Ottendorf vom 18.04.2018 auf Grundlage des anliegenden Entwurfes grundsätzlich zuzustimmen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen. Etwaige Abweichungen der finalen Vertragsfassung vom vorliegenden Entwurf bedürfen der Zustimmung durch den Vorsitzender des Finanzausschusses.

 

 

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Sachverhalt:

Das Diakonische Werk Altholstein GmbH betreibt in der Gemeinde Ottendorf seit dem Jahr 2018 eine institutionelle Tagespflege, das sog. „Nest Ottendorf“. Grundlage für diese Trägerschaft sowie die Finanzierung des laufenden Betreuungsbetriebes ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vom 18.04.2018.

 

Vor dem Hintergrund der KiTa-Reform 2019 und insbesondere den Regelungen des neuen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG ) vom 12.12.2019 bedarf diese vertragliche Regelung einer umfassenden Anpassung an die geänderten gesetzlichen Grundlagen.

In einem gemeinsamen Gespräch von Vertretern der Diakonie und der Gemeinde bzw. dem Amt im Dezember 2020 wurden die erforderlichen Anpassungen erörtern und einvernehmliche Änderungsvorschläge erarbeitet, die Grundlage für den anliegenden Entwurf eines 1. Änderungsvertrages geworden sind.

 

Im Wesentlichen handelt es sich bei den Änderungen um erforderliche Anpassungen an die geänderten gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich von Formulierungen, Anforderungen und Vorgaben.

Inhaltlich neu ist eine Regelung, wonach das durch die Gemeinde finanzierte Inventar nach Einstellung des Betriebes durch den Träger in das Eigentum der Gemeinde übergeht.

Mit Blick auf die geänderten Finanzierungsgrundlagen im KitaG wurde eine Regelung aufgenommen, die etwaige Finanzströme über die Gemeinde an den Träger regelt und daneben etwaige „Überschüsse“ der Gemeinde zurechnet.

Abschließend ist in die Vereinbarung eine Befristung bis Ende 2024 aufgenommen, was der Laufzeit des sog. Übergangsmodells nach dem KitaG entspricht. Ab dem Jahr 2025 soll durch Förderung nach dem KiTaG und die Elternbeiträgen grundsätzlich eine ausreichende Finanzierung der Betreuungeinrichtungen sichergestellt sein, so dass es der Finanzierungsvereinbarungen in bisheriger Form nicht mehr bedarf.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die konkreten finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Ottendorf sind derzeit nicht bezifferbar, so dass sich die finanziellen Wirkungen der Neuregelungen im Rahmen der KiTa-Reform erst noch im Echtbetrieb der Einrichtung über ein gesamtes Jahr zeigen müssen. Erste Erkenntnisse können hier voraussichtlich im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 gezogen werden.

 

 

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Anlage/n:

1. Änderungsvertrag Finanzierungsvereinbarung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungsvertrag Finanzierungsvereinbarung (113 KB)