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Vorlage - 2021/000/0151
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Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt:
- Die Beschlüsse zu TOP 15 bis TOP 24 der heutigen Sitzung und die Beschlüsse zu den TOP´en 10,12,14,15,16.1,17 und 18 der Sitzung des Amtsausschusses vom 19.10.2020 bilden die im Rahmen der weiteren Planung des Amtsgebäudes zu beachtenden Eckwerte und Bedingungen.
- Daneben sind die Anforderungen der Polizei/ GMSH sowie die Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Felde vom 26.11.2020 zu Vorlage 2020/0000/115 (TOP Ö 17) der Sitzung des Amtsausschusses vom 19.10.2020 zu beachten.
- Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Beschlüsse und Anforderungen an Herrn Architekten Mengel zu übermitteln und diesen zu einer Sitzung der gebildeten Arbeitsgruppe einzuladen. In der Sitzung der Arbeitsgruppe soll das weitere Vorgehen mit dem Architekten abgestimmt und dieser mit der Erstellung eines Vorentwurfs für das Amtsgebäude beauftragt werden.
Sachverhalt:
Die Voraussetzungen für die Erstellung eines Vorentwurfs liegen nunmehr vor. Durch Beschluss des Amtsausschusses vom 19.10.2020 zu Vorlage 2020/000/114-01, geändert durch Beschluss zu Vorlage 2021/000/144 (soeben TOP 24) ist die Freigabe der Beauftragung zur Erstellung eines Vorentwurfs einer gesonderten Entscheidung des Gremiums vorbehalten. Diese Befugnis wird vorliegend auf die Arbeitsgruppe übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten
Anlage/n: