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Vorlage - 2019/028/0034-02
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Beschlussvorschlag:
Der GV wird empfohlen zu beschließen/ Die GV beschließt, dass sich die Gemeinde an der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH entsprechend des bekannten Gesellschaftsvertrages unmittelbar beteiligt. Ferner werden der Abwägungsbericht und die Checkliste in den vorliegenden Fassungen beschlossen.
STV.:
Sachverhalt:
Der erforderliche 1. Beschluss der GV vom 25.02.2021 zur Beteiligung an der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH wurde der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) am 01.03.2021 formal angezeigt (s. Anhang).
Mit Schreiben vom 30.03.2021 hat die KAB gem. Anhang die Kenntnisnahme der Anzeige bestätigt und bereits mitgeteilt, dass dem endgültigen Beschluss nicht widersprochen würde.
Der endgültige Beschluss kann frühestens 6 Wochen nach Eingang der Anzeige bei der KAB gefasst werden. Die „Sperrfrist“ hierfür ist am 13.04.2021 abgelaufen.
Die weiteren Anlagen (Abwägungsbericht und Checkliste) sind nach Information der KAB ebenfalls zu beschließen.
Sofern der Beteiligungsbeschluss gefasst wird, ist dieser unverzüglich durch den Bürgermeister gegenüber der KAB schriftlich anzuzeigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Einmalige Stammeinlage 1.000 € sowie jährlich 2 €/ Einwohner
Anlage/n:
- Anzeige der Beteiligung an die KAB
- Zwischenbescheid der KAB
- Abwägungsbericht
- Checkliste