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Vorlage - 0/130/0096-02-02
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung beschließt, den als Anlage beigefügten Entwurf einer 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 als Satzung.
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund der umfassenden Neuregelungen der gesetzlichen Grundlagen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege durch die Kita-Reform 2020 haben sich die Gremien der Gemeinde Quarnbek bereits in ihren Sitzungen am 25.05.2020 (Sozial- und Kulturausschuss) und 04.06.2020 sowie 27.08.2020 und 25.03.2021 (GV) mit erforderlichen Änderungen an den bestehenden Satzungsgrundlagen für den Betrieb der örtlichen Kindertageseinrichtung befasst.
Im Rahmen der GV-Sitzung vom 25.03.2021 wurde dazu eine umfangreiche Liste mit Änderungen zur aktuellen Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 beschlossen.
Diese Änderungen wurden in den anliegenden Entwurf einer 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 eingerabeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich erst aus der Gesamtbetrachtung aller Bestandteile der Kita-Reform und deren Wirkung in der Praxis; insofern sind die Auswirkungen für die Gemeinde derzeit nicht bezifferbar.
Anlage/n:
Entwurf einer 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 6. Nachtragssatzung Gebühren Quarnbek (108 KB) |