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Vorlage - 2021/028/0175
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen / die Gemeindevertretung beschließt, der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bovenau einen zweckgebundenen Zuschuss für die erforderliche Instandsetzung des Daches des Gemeindehauses in Höhe von …. Euro zu gewähren. Nach Abschluss der Maßnahmen ist die zweckgemäße Verwendung zu bestätigen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.05.2021 bittet die Ev.-luth. Kirchengemeinde Bovenau um die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die erforderliche Instandsetzung des Daches des kirchlichen Gemeindehauses in Bovenau (siehe Anlage).
Die Kosten für diese Maßnahme sollen nach einer ersten Kostenschätzung bei rund 73.500 Euro brutto liegen.
Laut Antragsschreiben der Kirchengemeinde wurden entsprechende Förderanträge auch bei den anderen Gemeinden im Einzugsbereich der Kirchengemeinde Bovenau gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Im aktuellen Haushalt der Gemeinde sind für eine solche Maßnahme derzeit keine Mittel eingeplant. Entsprechend wäre der jeweilige Zuschussbetrag als außerplanmäßige Ausgabe zunächst zu genehmigen und im Rahmen des nächste Nachtragshaushaltes zu refinanzieren. Aufgrund der derzeitigen Maßnahmenbeschreibung handelt es sich um einen investiven Zuschuss, der im Regelfall über einen Zeitraum von 10 Jahren „abgeschrieben“ werden würde.
Anlage/n:
Antrag Kirchengemeinde Bovenau vom 7.5.2021
Kostenschätzung Kirchengemeinde Bovenau 2021 (nichtöffentlich)
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Antrag Kirchengemeinde Bovenau vom 7.5.2021 (1423 KB) |