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Vorlage - 2021/126/0078
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung Ottendorf beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Ottendorf über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung vom 22. November 2007 in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ottendorf betreibt als öffentliche Einrichtung die zentrale Schmutzwasserbeseitigung im Gemeindegebiet. Zur Finanzierung der Einrichtung werden Gebühren auf Grundlage der Satzung der Gemeinde Ottendorf über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung vom 22. November 2007 erhoben.
Zuletzt wurde die zu entrichtende Schmutzwassergebühr zum 01.01.2020 von 2,77 €/m³ auf aktuell 3,24 €/m³ angehoben, da aus vorherigen Jahren Defizite aufgelaufen waren, welche es über eine Gebührenanpassung auszugleichen galt.
Trotz zwischenzeitlich gestiegener Entsorgungskosten gegenüber der LHS Kiel kann nunmehr jedoch insbesondere auch aufgrund von gestiegenen Abwassermengen die Abwassergebühr wieder gesenkt werden; die aktuelle Kalkulation (siehe Anlage) geht davon aus, dass ein Gebührensatz von 2,30 €/m³ kostendeckend sein sollte. Entsprechend sieht der anliegende Entwurf einer 5. Nachtragssatzung zur Abwasserabgabensatzung der Gemeinde vor, dass die Schmutzwassergebühr mit Wirkung ab dem 01.01.2022 auf dann 2,30 €/m³ gesenkt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebührenkalkulation sieht grundsätzlich eine 100%ige Deckung der Kosten durch die Einrichtung vor, sofern diese nicht durch andere Erträge gedeckt sind.
Anlage/n:
Entwurf einer 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Ottendorf über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung vom 22. November 2007
SW- Gebührenkalkulation Ottendorf ab 2022
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 5. Nachtrag zur Abgabensatzung Abwasserbeseitigung Ottendorf (182 KB) | |||
2 | SW-Gebührenkalkulation Ottendorf 2022 (278 KB) |