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Vorlage - 2021/126/0082
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 532.529,82 Euro werden genehmigt.
b) Der Jahresabschluss 2020 wird in der vorgelegten Fassung unverändert beschlossen.
c) Der Ergebnisfehlbetrag 2020 in Höhe von 107.198,06 Euro ist durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage auszugleichen.
Sachverhalt:
Für die Prüfung standen folgende Unterlagen zur Verfügung:
a) der erstellte Jahresabschluss 2020 inkl. Anhang, Lagebericht und Anlagen
b) digitale Belege über die Finanzsoftware CIP-Kommunal
Aus dem Jahresabschluss 2020 ergibt sich folgendes Gesamtergebnis:
Mittelübertragungen:
Entsprechend der Vorschriften des § 23 GemHVO Doppik wurden Mittelübertragungen vom Haushalt 2020 in Höhe von 83.568,00 Euro vorgenommen:
Siehe hierzu auch Übersichten auf Seite 31 des Anhangs zum Jahresabschluss.
Haushaltsüberschreitungen:
Im Haushaltsjahr 2020 sind diverse Haushaltsüberschreitungen bei Aufwendungen und Auszahlungen aufgetreten. Nach § 4 der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, 1.000,- Euro.
Entsprechend der anliegenden Übersicht betragen die Haushaltsüberschreitungen insgesamt 545.083,70 Euro, wovon ein Betrag von 532.529,82 Euro noch durch die Gemeindevertretung zu genehmigen ist. Dieser noch zu genehmigende Betrag setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Schwerpunkten zusammen: Abschreibungen in Höhe von 62.211,47 Euro, Schulkostenbeiträge in Höhe von 68.330,95 Euro, Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen 34.153,50 Euro und Ergebnisrücklage in Höhe von 128.566,27 Euro.
Zum Abschlussergebnis:
Der Jahresabschluss schließt mit einem Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von 107.198,06 Euro (Verbesserung um 151.309,09 Euro), sowie einer Abschlussverbesserung in der Finanzrechnung in Höhe von 291.130,02 Euro und damit einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 81.351,66 Euro ab. Nähere Erläuterungen hierzu ergeben sich aus Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss 2020.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss über den Jahresabschluss hat lediglich feststellenden Charakter, unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben sich daraus nicht.
Anlage/n:
Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht und Anhang
Produktrechnung 2020
Übersicht Produktergebnisse Ergebnisrechnung 2020
Übersicht Produktergebnisse Finanzrechnung 2020
Anlagennachweis 2020 (Aktiva & Passiva)
Übersicht mit den Haushaltsüberschreitungen 2020
Hinweis:
Den Ausschussmitgliedern wird die Möglichkeit eingeräumt, die digitalisierten Belege zum Jahresabschluss 2020 ab sofort beim Kämmerer im Amt Achterwehr einzusehen und zu prüfen (um vorherige Terminabsprache wird gebeten). Im Rahmen der Sitzung sollen dann die daraus resultierenden Fragen möglichst schon beantwortet bzw. ergänzende Erläuterungen hierzu gegeben werden.