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Vorlage - 2018/104/0018
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde erhebt Bedenken gegen die Inhalte des vorgelegten Entwurfs.
Begründung:
Bei der Ausweisung des Vorranggebietes Quarnbek wurden die raumwirksamen Belange nicht ausreichend abgewogen. Die Melsdorfer Au ist Teil eines Gebietes mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Dies wird im Entwurf des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum II erneut klar gestellt. Die vorgesehene
Ausweisung des Vorranggebietes für die Windenergienutzung steht in Widerspruch zu der Ausweisung als Biotopverbundachse. Die Belange von Natur und Landschaft wurden bei der Planung nicht ausreichend gewürdigt. Ansonsten wären bei der Ausweisung als Vorrangfläche für Windenergienutzung ausreichende Pufferabstände zur Melsdorfer Au berücksichtigt worden. Die Gemeinde ist deshalb der Auffassung, dass die Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergienutzung fehlerhaft ist und so nicht umgesetzt werden kann. Sie verweist diesbezüglich auch auf Ihre Stellungnahme zur Ausweisung des Vorranggebietes RD 055 aus dem Jahr 2016, die bezüglich der Biotopverbundachse vollumfänglich aufrechterhalten wird.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Melsdorf ist betroffen durch die Vorrangfläche auf Quarnbeker Gebiet. Der Kartenausschnitt stellt die jetzt geplante Vorrangfläche in Gelb dar. Die abgelehnten Flächen sind grau hinterlegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
1
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stellungnahme Melsdorf nach Ausschuss (48 KB) |