Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2021/104/0162
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt.
- Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: - siehe Anlage 1
- Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrgerätehaus“ einschließlich Begründung und Umweltbericht,
werden in der vorliegenden Form gebilligt.
oder
werden mit folgenden Änderungen/Ergänzungen gebilligt:
…………………………………………………………………………………………………………….........................................................................................................................Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten.
- Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: .........................
Davon anwesend:
Ja-Stimmen: ........... Nein-Stimmen: .............. Enthaltungen: .............
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO ........
....... waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen
oder:
...... waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: ............................................................................. .
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Sachverhalt:
Zur 8. Änderung des FNP (und parallel zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.10) ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Schallgutachten und Konzept zur Oberflächenentwässerung wurden erarbeitet. Um Flächen für die Oberflächenentwässerung zu sichern, ist die Erweiterung des Geltungsbereichs erforderlich.
Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und des Planentwurfes kann der Gemeindevertretung empfohlen werden mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) zu geben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: