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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/104/0170  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Melsdorf - Neufassung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf (offen)   
Gemeindevertretung Melsdorf Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Melsdorf zum 01.01.2022 zu beschließen.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Melsdorf betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur innerhalb der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungspflicht nicht per Satzung anderen übertragen wird.

Zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen dieser Straßenreinigung erhebt die Gemeinde Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Melsdorf (Straßenreinigungsgebührensatzung), welche in ihrer Grundfassung 03.12.2001 erlassen wurde.

 

Nach § 2 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes verlieren entsprechende Abgabensatzungen 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit, wenn sie nicht für einen kürzeren Zeitraum erlassen wurden; letzteres ist vorliegend nicht der Fall.

Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Verwaltung auf Basis der bestehenden Satzung und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Änderungssatzungen der anliegende Entwurf einer Neufassung der Satzung zum 01.01.2022 erarbeitet. Gegenüber der bislang geltenden Fassung sieht diese Neufassung textlich lediglich kleinere redaktionelle Änderungen vor.

 

Im Zuge der Satzungsneufassung wurde daneben auch eine aktualisierte Gebührenkalkulation erstellt. Im Ergebnis sieht diese vor, dass der Gebührensatz je lfd. Meter Frontlänge von bisher 1,60 Euro auf 1,54 Euro reduziert werden kann.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Neufassung bedingt zunächst keine finanziellen Änderungen gegenüber der bisiherigen Rechtslage, bildet jedoch die erforderliche Grundlage, um auch ab dem Jahr 2022 Straßenreinigungsgebühren erheben zu können.

Der Entwurf sieht jedoch auch eine Reduzierung des Gebührensatzes vor, woraus sich grundsätzlich Mindereinnahmen aus den Benutzungsgebühren ergeben. Da gleichzeitig jedoch entsprechend der Kalkulationsgrundlagen zukünftig mehr Grundstücke und damit auch mehr Frontlängenmeter zur Gebühr herangezogen werden, ist mit einem leicht steigenden Gesamtgebührenaufkommen zu rechnen.

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Anlage/n:

Gebührensatzung Straßenreinigung ab 01.01.2022

Gebührenkalkulation 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührensatzung Straßenreinigung ab 01.01.2022 (75 KB)    
Anlage 2 2 Gebührenkalkulation 2021 (123 KB)