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Vorlage - 2021/001/0097
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Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung für einen Teil der sogenannten Hangkoppel für den Bau eines Wohngebäudes wird abgelehnt.
Begründung: Bei der Hangkoppel handelt es sich um die letzte größere unbebaute Wohnbaufläche aus dem F- Plan. Eine Überplanung eines Teilstücks dieser Fläche für nur ein Wohngebäude auf ca. 7.000 m² würde dem bundesgesetzgeberischen Ziel mit Grund und Boden sparsam umzugehen, entgegenstehen. Zudem würde eine Planung für einen Einzelfall an dieser Stelle künftig eine sinnhafte Überplanung der Gesamt- oder auch einer Teilfläche erschweren, oder u.U. sogar unmöglich machen.
Sachverhalt:
Siehe Anlage
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Vermerk Hangkoppel (51 KB) | |||
2 | 20211025100937 (80 KB) |