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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/104/0173  

Betreff: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Melsdorf (Niederschlagswasserabgabensatzung) vom 26.04.2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Melsdorf Entscheidung
15.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der anliegende Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Melsdorf (Niederschlagswasserabgabensatzung) vom 26.04.2019 wird beschlossen.


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Melsdorf hat am 25.04.2019 die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Melsdorf beschlossen. Im Rahmen der 1. Änderungssatzung wurde in diese erstmalig eine Gebührensatz für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren mit Wirkung ab dem 01.01.2020 eingefügt; der Gebührensatz wurde auf 0,31 Euro je Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche festgesetzt.

Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung wurde die wesentlichen Kalkulationseckwerte den zwischenzeitlichen Entwicklungen angepasst. Zunächst ist die zugrundezulegende Niederschlagsfläche um rund 18.400 m² gestiegen. Gleichzeitig sind jedoch auch die Aufwendungen insbesondere im Bereich der Abschreibungen (Aktivierung zusätzlicher Anlagenbestandteile) sowie durch die laufenden Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen erheblich gestiegen – im Durchschnitt um fast ein Drittel.

Daneben berücksichtigt die Kalkulation entsprechend der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes den Ausgleich der ermittelten Vorjahressalden (hier. Defizit 2020).

Im Ergebnis führt dies dazu, dass im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 der Gebührensatz von 0,31 Euro je m² auf nunmehr 0,43 Euro je m² zur Aufrechterhaltung des bisherigen Kostendeckungsniveaus zum 01.01.2022 erhöht werden muss.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Nach der Kalkulation ergibt sich ein jährliches Gebührenaufkommen von rd. 123.000 Euro.


Anlage/n:

Entwurf einer 2. Änderung der Abgabensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Melsdorf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2. Änderung der Abgabensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Melsdorf (208 KB)    
Anlage 1 2 NW Gebührkalkulation Melsdorf VK - Nachberechnung 2020 (184 KB)