Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2021/028/0202
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Beschlussvorschlag:
Der GV wird empfohlen zu beschließen/ Die GV beschließt:
a) Es wird ein Sonderausschuss „Bau einer Sporthalle“ gebildet
b) Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern nebst Stellvertretung
c) Zu Mitgliedern/ stellv. Mitgliedern können auch Bürger gewählt werden, die der
Gemeindevertretung angehören können (bürgerliche Mitglieder). Ihre Zahl darf die der
Gemeindevertreter/innen nicht erreichen
d) Folgende Personen werden in den Ausschuss gewählt:
1. ______________________ Vertretung: ________________________
2. ______________________ Vertretung: ________________________
3. ______________________ Vertretung: ________________________
4. ______________________ Vertretung: ________________________
5. ______________________ Vertretung: ________________________
STV.:
Sachverhalt:
Folgender Sachverhalt wurde von Frau Gellert übermittelt:
Der Bau einer Sporthalle ist in der Regel ein langwieriger Prozess. Vom Tag der Idee bis zum Baubeginn und der letztlich alles entscheidenden Fertigstellung vergehen einige Jahre. Bauherr einer neuen Sporthalle zu sein, bedeutet, viele Hausaufgaben zu erledigen und Anforderungen zu erfüllen.
Die Gemeinde Bredenbek hat einen Sportentwicklungsplan aufgestellt und sich dafür entschieden, den Bau einer neuen Sporthalle zu realisieren. Die Begleitung sämtlicher Baumaßnahmen muss von der Gemeinde - und im Prinzip ist jeder Ausschuss der Gemeinde von den Maßnahmen betroffen - wahrgenommen werden. Um die Arbeit für die Gemeinde zu erleichtern bzw. den Aufwand zu minimieren, soll ein neuer Ausschuss „Ausschuss für den Bau einer Sporthalle“ gebildet werden. Aufgabe des Ausschusses wird es sein, die Planung des Neubaus weiterzuentwickeln, die Baumaßnahmen für die Sporthalle zu begleiten, die Baubesprechungen wahrzunehmen und der Gemeindevertretung bzw. den anderen Ausschüssen über den Stand der Maßnahme zu berichten.
Der Ausschuss sollte 5 Mitglieder nebst Stellvertretung haben.
Hinweis der Verwaltung:
Auch wenn sich die Baumaßnahme über mehrere Jahre erstreckt, handelt es sich nicht um einen ständigen Ausschuss, der über eine Änderung der Hauptsatzung gebildet wird. Es ist ein Ausschuss von begrenzter Dauer (Fertigstellung der Sporthalle), der durch einfachen Beschluss gebildet werden kann.
Sofern wie in den ständigen Ausschüssen bürgerliche Mitglieder zugelassen werden sollen, ist dies extra zu beschließen, da hier nicht die Hauptsatzung gilt.
Die Vorsitzenden werden durch den Ausschuss gewählt. Die Einladung zur ersten Sitzung erfolgt durch den Bürgermeister, der diese Sitzung dann eröffnet und die Wahl der/ des Vorsitzenden leitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Sitzungsgeld nach der Entschädigungssatzung je Sitzung
Anlage/n:
Entfällt