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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/104/0177  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Melsdorf für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf (offen)   
Gemeindevertretung Melsdorf Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2022 nebst Anlagen als Satzung.


Sachverhalt:

Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 78ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2022 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem anliegenden Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Gegenüber den Planwerten der Vorjahre ergeben sich insbesondere die in der beigefügten Übersicht mit den anzupassenden Haushaltsansätze aufgeführten Änderungen.

 

Insgesamt ergibt sich aus dem Planentwurf in der Ergebnisplanung ein Defizit in Höhe von 1.086.000 Euro sowie in der Finanzplanung ein Fehlbetrag in Höhe 1.322.100 Euro.

Das Defizit resultiert zu einem erheblichen Teil aus dem Umstand, dass die Gemeinde aus dem Corona-Stabilitätspakt erhebliche Gewerbesteuerausgleichszahlungen erhalten hat, denen keine nennenswerten Steuerausfällen gegenüberstanden. In der Folge ist die gemeindliche Steuerkraft nach dem FAG im maßgeblichen Zeitraum für das Jahr 2022 erneut sehr hoch, woraus sich dann insgesamt gemeindliche Zahlungsverpflichtungen für die Finanzausgleichsumlage in Höhe von rund 500.000 Euro ergeben.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 8.870.000,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 21,52 Stellen.

- Hebesätze für die  Realsteuern auf 320 (Grundsteuer A), 320 (Grundsteuer B) und 330 (Gewerbesteuer).

 

Die Haushaltssatzung bedarf der Genehmigung nach § 85 GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie der Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresdefizit in Höhe von 452.700,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresdefizit in Höhe von 714.200 Euro, so dass zum 31.12.2021 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 234.704,73 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2020: 826.904,73 Euro).

 

 


Anlage/n:

Liste der Änderungen im Haushalt 2022 zum HH 2021 (Entwurf FA)

Entwurf der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Melsdorf

Entwurf des Ergebnis,- Finanz- und Produktplanes 2022 der Gemeinde Melsdorf (Stand FA)

 

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen mit Vorbericht und Anlagen werden erst nach der Beratung im Finanzausschuss für die abschließenden Beschlussfassung in der Gemeindevertretung erstellt.)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen Ansätze HH 2022 Melsdorf (Entwurf FA) (468 KB)    
Anlage 2 2 HH-Satzung 2022 Melsdorf (Entwurf FA) (18 KB)    
Anlage 3 3 Ergebnis-,Finanz-,Produktplan 2022 Melsdorf (Entwurf FA) (722 KB)