Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2021/130/0152
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt ihr Einvernehmen zur geplanten Anhebung der Elternbeiträge ab 01.08.2022 (Beginn neues Schuljahr) gemäß Anlage 1 durch die AWO zu erteilen..
Sachverhalt:
Die AWO hat am 09.04.2021 erstmalig eine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 eingereicht. Aufgrund von organisatorischen Änderungen bei der AWO wurde diese Abrechnung nach Jahren erstmalig gemacht. Die Abrechnung ist als Anlage 2 (nicht öffentlich) beigefügt.
Aufgrund des hohen Defizites hat am 15.11.2021 ein Gespräch mit dem Bürgermeister Klaus Langer, Ausschussvorsitzenden Carsten Bock und Frau Slamanig und Herrn Fröbisch von der AWO stattgefunden. Dort wurden die Hintergründe der hohen Nachzahlung der Gemeinde näher besprochen, da die Gemeinde nach § 5 des Kooperationsvertrages zum Defizitausgleich verpflichtet ist.
Damit die Gemeinde nicht alleine die Kosten tragen muss, wurde beraten die Elternbeiträge gemäß Anlage 1 anteilig anzuheben.
Herr Fröbisch hat eine entsprechende Hochrechnung mit den angepassten Elternbeiträgen für das Jahr 2022 erstellt. Diese ist in Anlage 3 (nicht öffentlich) beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 10.000 € zusätzlich gemäß Anlage 3
Anlage/n:
Anpassung Elternbeiträge BGS (Anlage 1)
Betriebskostenabrechnung der AWO 2020 (Anlage 2 nicht öffentlich)
Hochrechnung der AWO für 2022 (Anlage 3 nicht öffentlich)
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anpassung Elternbeiträge Anlage 1 (29 KB) |