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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/000/0170-01  

Betreff: 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/000/0170
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
08.12.2021 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der als Anlage beigefügte Entwurf einer 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014 wird beschlossen.


Sachverhalt:

Das Amt Achterwehr betreibt als öffentliche Einrichtung die zentrale Versorgung mit Trink- und Brauchwasser in den Gemeinden Achterwehr, Felde, Krummwisch (Ortsteile Groß Nordsee, Frauendamm und Jägerslust) und Quarnbek (Ortsteil Flemhude).

 

Zur Finanzierung der laufenden Unterhaltung und Verwaltung der Wasserversorgungsanlagen erhebt das Amt Benutzungsgebühren nach Maßgabe der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage vom 17.12.2014; die Gebühren werden in Form einer pauschalen Grundgebühr sowie einer benutzungsabhängigen Zusatzgebühr erhoben. Derzeit beträgt die Grundgebühr 2,60 Euro/Monat = 31,20 Euro/Jahr und die Zusatzgebühr 0,86 Euro/m³ Wasserbezug aus der Wasserversorgungsanlage.

 

Auf Grundlage der Ist-Werte der Jahre 2019 und 2020 wurde seitens der Verwaltung turnusgemäß eine Fortschreibung der Gebührenkalkulation erstellt, die insbesondere berücksichtigt, dass die laufenden Unterhaltungskosten im vergangenen und auch im laufenden Jahr erheblich angestiegen sind. Dies berücksichtigend ergibt sich aus der aktualisierten Gebührenkalkulation eine neue Zusatzgebühr von 0,94 Euro/m³ bei gleichzeitiger Erhöhung der Grundgebühr auf 42,00 Euro pro Jahr bei einem Frischwasserzähler mit einem Nenndurchfluss von qn 2,5.

Die Anpassung der Grundgebühr wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, da aufgrund der umfassenden Sanierungsarbeiten am Versorgungsnetz in den vergangenen Jahren insbesondere auch die Fixkosten in Form der laufenden Abschreibungen nicht unerheblich gestiegen sind.

 

Im Rahmen seiner Sitzung am 22.11.2021 hat sich der Wasserversorgungsausschuss des Amtes mit dieser Gebührenanpassung befasst und im Ergebnis empfohlen, die aktuellen Kostenentwicklungen zunächst weiterhin nur über den Gebührensatz für die Zusatzgebühr abzubilden, um so auch einen höheren Anreiz dafür zu schaffen, durch sparsamen Umgang mit dem Wasser die individuellen Kosten zu reduzieren.

 

Der anliegende Entwurf einer 3. Änderungssatzung sieht daher im Wesentlichen vor, den entsprechenden Gebührensatz für die Zusatugebühr mit Wirkung ab dem 01.01.2022 neu auf 1,03 Euro/m³ festzusetzen.

 

Neben dieser Änderung der Gebührensätze beinhaltet der Änderungsentwurf auch eine Anpassung der Regelungen für die Bereitstellung von Standrohrzählern durch das Amt. Leider musste in jüngerer Vergangenheit wiederholt festgestellt werden, dass diese von den Ausleihern nicht wieder zurückgegeben wurden. Das bislang hierfür zu hinterlegende Pfandgeld in Höhe von 100,- Euro war jedoch nicht auskömmlich, um hiervon eine entsprechende Ersatzbeschaffung zu tätigen. Der nunmehr vorgesehene Pfandbetrag von 1.000,00 Euro deckt diese Kosten ausreichend ab.


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Anhebung des Gebührensatzes für die Zusatzgebühr ist bei gleichbleibender Menge des abgegebenen Trinkwassers von Mehreinnahmen in Höhe von rund 33.900 Euro im Rahmen der Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2022 zu rechnen; diese verteilen sich nahezu hälftig auf die Aufkommen aus der Grundgebühr und der Zusatzgebühr.

 


Anlage/n:

Entwurf 3. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Wasserversorgung Amt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Wasserversorgung Amt (99 KB)