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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/050/0377-01  

Betreff: 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Felde vom 20.04.2010
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/050/0377
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
07.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen bzw. die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Felde vom 20.04.2010 in der vorliegenden Fassung.

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Felde betreibt den kommunalen Friedhof in Felde als öffentliche Einrichtung. Zur Finanzierung der laufenden Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten sowie insbesondere auch der jeweiligen Kosten einer Beisetzung erhebt die Gemeinde Gebühren auf Grundlage einer entsprechenden Gebührensatzung.

 

Bereits seit einigen Jahren setzt die Gemeinde zum Ausheben und Verfüllen von Sarggräber einen externen Dienstleister ein, da dies seitens des gemeindlichen Bauhofes nicht mehr geleistet werden konnte; diese externen Kosten waren durch die bisherigen Gebührensätze ausreichend gedeckt.

Zum 01.01.2022 mussten für diese Dienstleistung aufgrund des allgemeinen Kostenanstieges neue Angebote eingeholt werden. Nach Durchführung der entsprechenden Preisanfragen liegen die Kosten nunmehr deutlich oberhalb der bisherigen Gebührensätze. Vor diesem Hintergrund regt die Verwaltung an, die relevanten Gebühren entsprechend des anliegenden Entwurfes einer 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung anzupassen.

Der Gebührensatz für Kinder unter 5 Jahren wurde entsprechend dem bisherigen Verhältnis zur normalen Gebühr neu festgesetzt.

 

Die Gebührensätze insgesamt sollten dann nach Erstellung des neuen Konzeptes für den Friedhof auf Basis der dann neuen Kosten- und Einrichtungsstrukturen einer kritischen Prüfung unterzogen werden.

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Der Finanzausschuss der Gemeinde hat sich in seiner Sitzung am 23.11.2021 mit der Satzungsänderung befasst und diese der Gemeindevertretung mit der Änderung zur Beschlussfassung empfohlen, dass die Formulierung unter Ziffer 1. Buchstabe a) in „eines Erwachsenen oder eines Kindes vom 6. Lebensjahr“ geändert wird.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebührenkalkulation sieht grundsätzlich eine 100%ige Deckung der Kosten durch die Einrichtung vor, sofern diese nicht durch andere Erträge gedeckt sind.

Die nunmehr vorgesehenen Gebührensätze decken die üblichen Kosten einer entsprechenden Bestattung.

 


Anlage/n:

Entwurf einer 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Felde vom 20.04.2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung Friedhof Felde (123 KB)