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Vorlage - 2021/171/0082-01
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung beschließt, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2022 nebst Anlagen als Satzung.
Sachverhalt:
Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 78ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH, die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanziellen Eckwerte sowie die Mittelanmeldungen aus den gemeindlichen Fachausschüssen seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2022 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.
Gegenüber den Planwerten der Vorjahre ergeben sich insbesondere die in der beigefügten Übersicht mit den anzupassenden Haushaltsansätze aufgeführten Änderungen.
Insgesamt ergibt sich aus dem Planentwurf in der Ergebnisplanung ein Defizit in Höhe von 129.000 Euro sowie in der Finanzplanung ein Fehlbetrag in Höhe 116.200 Euro.
Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:
- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 Euro.
- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,28 Stellen.
- Hebesätze für die Realsteuern auf 370 (Grundsteuer A), 390 (Grundsteuer B) und 370 (Gewerbesteuer)..
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.
Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 129.000,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 116.200,00 Euro, so dass zum 31.12.2022 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 1.340.012,41 Euro ausweisen würden (voraussichtlicher Stand gem. 1. Nachtragsplan 2021 zum 31.12.2021: 1.406.212,41 Euro).
Anlage/n:
-Liste der Änderungen im Haushalt 2022 zum HH 2021 (Entwurf GV)
-Entwurf der Haushaltssatzung 2022 inkl. Vorbericht und Anlagen der Gemeinde Westensee
-Entwurf des Ergebnis,- Finanz- und Produktplanes 2022 der Gemeinde Westensee (Stand GV)