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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/130/0154-01  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Quarnbek für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/130/0154
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Quarnbek Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2022 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.


Sachverhalt:

Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 77 GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH, die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanziellen Eckwerte sowie die Mittelanmeldungen aus den gemeindlichen Fachausschüssen seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2022 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat über diesen Entwurf in seiner Sitzung am 14.12.2021 beraten und mit nachstehenden Änderungen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen (die Änderungen sind in den Anlagen zu dieser Vorlage bereits entsprechend berücksichtigt):

 

-          Mittel von 27.000 Euro bei der Freiwilligen Feuerwehr für Raumcontainer

-          Mittel von 4.800 Euro für laufenden IT-Kosten in der Kindertageseinrichtung

-          Mittel von 80.000 Euro für die Spielplatzneugestaltung an der Kindertageseinrichtung

-          Mittel von 325.000 Euro für erforderliche Erweiterungsmaßnahmen an der Kindertageseinrichtung

-          Mittel von 5.000 Euro für einen Zaun am Basketballfeld

-          Mittel von 10.000 Euro für konzeptionele Planungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Flächen

-          Mittel von 5.000 Euro für einen Zaun am Bauhof

-          Mittel von 30.000 Euro für Raumcontainer für den Bauhof

-          Zur Refinanzierung investiver Maßnahmen eine neuerliche Kreditaufnahmen von 462.000 Euro.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 462.000,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 16,09 Stellen.

- Hebesätze für die  Realsteuern auf 390 (Grundsteuer A), 390 (Grundsteuer B) und 370 (Gewerbesteuer).

Der Entwurf einer Haushaltssatzung in der vorliegenden Fassung bedarf keiner Genehmigung nach § 85  GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 316.600,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 308.600,00 Euro, so dass zum 31.12.2022 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 173.991,64 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2021: 482.591,64 Euro).


Anlage/n:

- Liste der Änderungen Ansätze HH 2022 Quarnbek

- Entwurf der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Quarnbek mit Vorbericht und Anlagen

- Entwurf des Ergebnis-, Finanz- und Produkthaushalt 2022 der Gemeinde Quarnbek

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste der Änderungen Ansätze HH 2022 Gemeinde Quarnbek Entwurf GV (451 KB)    
Anlage 2 2 Haushaltssatzung 2022 Gemeinde Quarnbek mit Vorbericht und Anlagen (1384 KB)    
Anlage 3 3 Haushalt 2022 Gemeinde Quarnbek Ergebnis-Finanz-Produktplan (563 KB)